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Politik

Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen

Mittwoch, 10. Oktober 2012

Berlin – Die Bundesregierung hat heute das Gesetz zur Beschneidung von Jungen auf den Weg gebracht. Die Neuregelung sei „ein wichtiges Signal, um die entstandene Verunsicherung zu beseitigen“, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Jüdische und islamische Verbände begrüßten das Gesetz, mit dem der Eingriff unter bestimmten Umständen erlaubt werden soll, Kritik kam von der Deutschen Kinderhilfe.

Die Beschneidungen müssen dem Gesetzentwurf zufolge nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen, zudem muss das Kindeswohl berücksichtigt werden. Die Eltern müssen auf die Risiken des Eingriffs hingewiesen werden. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen Säuglinge auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet sind.

Zirkumzision: Kontroverse Debatte

In zahlreichen Zuschriften beschäftigen sich Leser des Deutschen Ärzteblattes mit dem Thema religiöse Beschneidungen. Das Kölner Landgericht hat in einem womöglich wegweisenden Urteil im Mai dieses Jahres die Beschneidung von Jungen als Straftat bewertet (Az.: 151 Ns 169/11). Dieses Urteil hat zu Diskussionen über das Thema religiöse Beschneidungen geführt.

Leutheusser-Schnarrenberger betonte in Berlin, dem Gesundheitsschutz des Kindes werde durch die Bindung an die Regeln der ärztlichen Kunst, die Schmerzbehandlung und das Erfordernis umfassender Aufklärung Rechnung getragen. „Die Regelung zwingt die Gerichte nicht zu einer Erforschung religiös motivierter Beschneidung“, fügte die Ministerin hinzu.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, lobte den Gesetzentwurf als „sehr gelungen und geglückt“. Die Politik in Deutschland habe zügig, verantwortungsbewusst und sensibel gehandelt. „In diesem Fall haben unsere Politiker viel Lob und Respekt verdient.“ Zur geplanten Qualifizierung von Beschneidern sagte er: „Wir müssen überlegen, wie wir eine solche Zertifizierung vornehmen.“ Dabei gehe es um die Frage der Schmerzlinderung und der Schmerzbehandlung. Das habe es bisher nicht gegeben.

Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs nannte den Entwurf „im Großen und Ganzen durchdacht und wohlwollend formuliert“. Es schaffe für Millionen Betroffene die ersehnte Rechtssicherheit, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Verbands, Mustafa Yenerolu. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hob hervor, dass sich Deutschland mit dem Gesetz „in die international geltende Rechtslage einreiht“.

Die Deutsche Kinderhilfe kritisierte den Gesetzentwurf hingegen als „aktionistischen Schnellschuss“. Während die Ohrfeige verboten sei, solle nun ein „irreversibler, mit den Risiken von erheblichen Nebenwirkungen verbundener und ausgesprochen schmerzhafter Eingriff egal aus welchen Gründen erlaubt werden“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Georg Ehrmann.

Regierungssprecher Steffen Seibert verwies darauf, dass sich der Gesetzentwurf ausdrücklich auf die Beschneidung von Jungen beschränke. „Die Genitalverstümmelung von Mädchen bleibt in Deutschland verboten, so war es vorher, so ist es auch nach diesem Gesetzentwurf“, betonte er. © afp/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #88255
doc.nemo
am Freitag, 12. Oktober 2012, 09:07

Kotau?

Soso, „besonders ausgebildete religiöse Beschneider“ sollen ebenfalls schnippeln dürfen. Da bin ich mal gespannt, welche Qualifikation hinsichtlich Anästhesie, Hygiene und Sterilität gefordert wird. Bis jetzt sieht der Gesetzentwurf nach einem weiteren Kotau vor bestimmten Interessensgemeinschaften aus.
Avatar #107281
gerngesund
am Donnerstag, 11. Oktober 2012, 20:46

Schmerzen bei Säuglingen

@kschlensog
Wenn mich nicht alles täuscht, ist es noch keine 50 Jahre her, dass auch unsere Schulmedizin davon ausgegangen ist, dass Säuglinge kein besonderes Schmerzempfinden haben. Erst 1987 (!!) erschienen zwei Studien, die Vorteile einer Schmerzbehandlung bei OPs von Säuglingen belegten (http://www.kinderkrankenpflege-netz.de/aktuell/schmerz_fg.shtml)!

Mal ganz ehrlich: Da hätte man auch früher drauf kommen können. Und es hatte nichts mit 2000 Jahre alten religiösen Praktiken zu tun.
Darum ist es gut, wenn diese Frage nun im Blick auf die Beschneidung abschließend juristisch geklärt wird.
Der Link zum Gesetzentwurf (S. 8 und S. 23 zur Frage der Schmerzbehandlung) findet sich oben im Artikel.
Avatar #107281
gerngesund
am Donnerstag, 11. Oktober 2012, 20:35

juristische Grundkenntnisse: Mangelware

@Argus7
_Jede_ Operation ist eine vorsätzliche Körperverletzung!
Trotzdem erfüllen diese Körperverletzungen keinen Straftatbestand, wenn sie in der unmittelbaren Notfallversorgung oder mit Zustimmung des Patienten oder dessen Erziehungsberechtigten erfolgen.
Da wird auch nichts durch ein anderes Gesetz "ausgehebelt" oder "eindeutig" gegen das Grundgesetz verstoßen.
Freiheitsberaubung etwa ist auch ein Straftatbestand, und trotzdem ist nicht jede Freiheitsberaubung verboten, sondern wird in begründeten Fällen von Rechts wegen angeordnet.
"Eindeutig" ist hier nur, wieviel juristischer und kultureller Unverstand in die Debatte eingreift, gepaart mit religiöser Intoleranz.
Der Gesetzesentwurf dagegen zeigt einschließlich seiner ausführlichen und kompetenten Begründung, dass hin und wieder in der Politik auch besonnene Entscheidungen getroffen werden können.
Avatar #69374
kschlensog
am Donnerstag, 11. Oktober 2012, 14:43

Kinderfolter?

Zitat: "Zur geplanten Qualifizierung von Beschneidern sagte er: „Wir müssen überlegen, wie wir eine solche Zertifizierung vornehmen.“ Dabei gehe es um die Frage der Schmerzlinderung und der Schmerzbehandlung. Das habe es bisher nicht gegeben."

Tatsächlich? Nicht mal das?
Und mit welcher Begründung bitte - dass es das vor 2000 Jahren auch noch nicht gab?
Avatar #109338
Argus7
am Donnerstag, 11. Oktober 2012, 08:50

Ein Verstoß gegen das Grundgesetz

Wie auch immer dieses Gesetz formuliert ist, es verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz. Vorsätzliche Körperverletzung ist ein Straftatbestand und kann nicht durch ein anderes Gesetz ausgehebelt werden.
Avatar #107281
gerngesund
am Mittwoch, 10. Oktober 2012, 23:27

Wer ist diese "Deutsche Kinderhilfe"?

Laut Wikipedia ist ihr das Spendensiegel entzogen worden, der Umgang mit Spendengeldern sei intransparent, in Rheinland-Pfalz die Gemeinnützigkeit, in NRW hat sie die Gemeinnützigkeit nie gehabt.
Warum taucht dieser Lobbyverband (für wen eigentlich?) unkritisiert in allen Pressemitteilungen zur Beschneidungsdebatte auf?
Warum wird nicht auf die Stellungnahme des Kinderschutzbundes verwiesen?
Wo bleibt die journalistische Sorgfaltspflicht?

Wir haben in Deutschland mehrere bekannte seriöse Vertreter für Kinderschutz, dazu gehört der Kinderschutzbund. Der kümmert sich auch um Kinder, wenn kein großes Thema für Schlagzeilen sorgt...

Man vergleiche einfach einmal die Homepages dieser Kinderhilfe und des Kinderschutzbundes. Fällt was auf?

Und man schaue mal, wer sonst noch erfolgreich zusammen arbeitet:

http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/

Warum taucht da wohl die "Deutsche Kinderhilfe" nicht auf?

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