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Politik

KKH Allianz erstattet Praxisgebühr – aber nur bei Gesundheitsbewussten

Donnerstag, 11. Oktober 2012

Hannover – Die KKH Allianz wird ihren Versicherten künftig die Praxisgebühr zurück­zahlen. „Die Praxisgebühr belastet einseitig kranke Versicherte und hat keinerlei Steuerungswirkung. Das ist nicht gerecht“, sagte Vorstandschef Ingo Kailuweit. Ab dem kommenden Jahr können Versicherte die Quittungen über die gezahlte Praxisgebühr beim Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuch einreichen und erhalten sie bis zur Höhe von 40 Euro jährlich von der Kasse zurück.

Die Rückzahlung ist aber daran gebunden, dass die Betreffenden sich gesundheits­bewusst verhalten. Sie müssen dafür vier Maßnahmen nachweisen, zum Beispiel die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder die aktive Mitgliedschaft im Sportverein. Das neue Angebot gilt nicht nur für Mitglieder, sondern auch für mitversicherte Familien­angehörige ab 18 Jahren, so der Beschluss des zuständigen Verwaltungsrates der Kasse. © hil/aerzteblatt.de

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