Politik
Bundesrat fordert mehr Geld für Krankenhäuser
Montag, 15. Oktober 2012
Berlin – Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser aufgreift und die finanzielle Situation der Kliniken verbessert. Zur Begründung führt die Länderkammer aus, dass die qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in Deutschland noch hervorragend sei. Die Leistungsfähigkeit der Häuser werde jedoch zunehmend gefährdet. Auftretende Kostensteigerungen würden von den Vergütungen für die Krankenhausleistungen nicht mehr hinreichend gedeckt. Allein für das Jahr 2012 ergebe sich so bundesweit eine Finanzierungslücke von rund 900 Millionen Euro.
Der Bundesrat folgte mit seinem Beschluss am vergangenen Freitag einem Entschließungsantrag aus Bayern. Darin fordern die Länder, die in Paragraph zehn des Krankenhausentgeltgesetzes verankerte Kollektivhaftung der Kliniken bei Leistungssteigerungen schon für die Jahre 2013/2014 abzuschaffen.
„Sollten aus Kosten- oder Steuerungsgründen zur Vermeidung angebotsinduzierter Mengensteigerungen auch nach dem Jahr 2014 finanzielle Abschläge für Mehrleistungen notwendig sein, muss hierfür eine neue, gerecht gestaffelte Mehrleistungsregelung oder auch ein anderes Steuerungsinstrument gefunden werden, das in seinen Auswirkungen aber gezielt auf die Mehrleistungen erbringenden Krankenhäuser beschränkt ist“, heißt es in dem Antrag.
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Außerdem müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in den Krankenhäusern besser finanziert werden. „Hierzu muss anstelle der gegenwärtigen fakultativen Anrechnung von höchstens einem Drittel der Differenz zur Grundlohnrate eine zwingende Anrechnung der tatsächlichen Kostensteigerungen gesetzlich festgeschrieben werden“, so die Antragsteller.
Notfalls sei statt der vollen Berücksichtigung des Orientierungswertes auch ein anteiliger Faktor akzeptabel, „der aber die gegenwärtige Grenze von maximal 30 Prozent der Differenz zwischen Grundlohnrate und Orientierungswert deutlich übersteigen muss“, heißt es in dem Antrag. © hil/aerzteblatt.de

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