Politik
Verbraucherzentralen kritisieren IGeL-Praxis
Montag, 15. Oktober 2012
Berlin – Die Art und Weise, wie manche Arztpraxen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nach einer Umfrage bei rund 1.700 Bürgern kritisiert. Bundesärztekammer-Präsident, Frank Ulrich Montgomery, kritisierte die begrenzte wissenschaftliche Aussagekraft der vzbv-Umfrage.
Danach sind die Glaukomfrüherkennung, Ultraschall, der PSA-Test und zahnärztliche Behandlungen die häufigsten Selbstzahlerleistungen. Mit knapp 82 Prozent der IGeL kamen die meisten Behandlungen laut vzbv nicht auf Initiative der Patienten zustande. In fast jedem zweiten Fall (49 Prozent) war das Praxispersonal direkt am Verkauf beteiligt. 872 Befragte (50,3 Prozent) gaben an, dass in der Praxis IGeL besonders beworben wurden, am häufigsten durch Flyer (55,3 Prozent) und Plakate (29,4 Prozent).
Nur jeder Vierte Befragte (23 Prozent) erinnerte sich daran, dass ein Arzt ihn über mögliche Risiken der IGeL aufgeklärt hätte, über den individuellen Nutzen fühlte sich nur jeder Zweite (53 Prozent) informiert. Ausreichende Bedenkzeit gab es in jedem zweiten Fall (51 Prozent). Eine Kosteninformation vorab fehlte bei jedem Vierten (24 Prozent), bei jedem Fünften auch die Rechnung (20 Prozent).
Laut dem vzbv setzen die Arztpraxen in Deutschland jährlich mindestens 1,5 Milliarden Euro mit IGeL um. „Viele Ärzte nutzen das Vertrauen der Patienten aus, wenn sie vom Helfer zum Verkäufer werden“, sagte der Vorstand des vzbv, Gerd Billen. Er forderte, die Bundesregierung müsse das Patientenrechtegesetz nachbessern, damit IGeL strengeren Regeln unterliege.
Am 22. Oktober wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit dem Patientenrechtegesetz befassen. „Die Politik muss Ärzte unmissverständlich verpflichten, Patienten umfassend über das Für und Wider, die Behandlungsalternativen und Kosten zu informieren“, so Billen.
Der vzbv forderte die Politik außerdem dazu auf, die Praxen „zur klaren räumlichen, personellen beziehungsweise zeitlichen Trennung von Kassen- und Selbstzahlerleistungen“ zu verpflichten. Außerdem müssten Behörden und Kammern Rechtsverstöße konsequenter verfolgen, so Billen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, warf den Verbraucherzentralen indes wissenschaftliche Ungenauigkeit vor. Die Verbraucher würden nicht durch „diffuse Studien und spekulative Hochrechnungen" geschützt. Er forderte von den Verbraucherzentralen stattdessen, bei Verdachtsfällen auf unzulässiges Verhalten "Ross und Reiter" zu nennen. „Weder uns noch den Verbrauchern ist mit pauschalen Urteilen geholfen", kritisierte er.
Auch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wies darauf hin, dass die Zusatzleistungen im Einzelfall durchaus sinnvoll sein könnten. "Ärzte verhalten sich in ihrer übergroßen Mehrheit nicht als Krämer, sondern beraten ihre Patienten unter medizinischen Gesichtspunkten", versicherte ein Sprecher.
Im Mai 2012 hatten die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Version der zweiten Auflage ihres Ratgebers für Individuelle Gesundheitsleistungen für Patienten und Ärzte herausgegeben. „Für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist ein fairer Umgang mit Selbstzahler-Leistungen unverzichtbar“, heißt es darin.
Der mit vielen ärztlichen Verbänden wie dem Marburger Bund und dem Hartmannbund abgestimmte Ratgeber enthält unter anderem eine Checkliste für Patienten, die auf die Aufklärung der Patienten, einen schriftlichen Behandlungsvertrag, ausreichende Bedenkzeit und eine nachvollziehbare Rechnungsstellung eingeht. © hil/aerzteblatt.de

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