Ausland
Abtreibung in Uruguay in ersten drei Monaten legal
Donnerstag, 18. Oktober 2012
Montevideo – Nach dem uruguayischen Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch auch der Senat einem Gesetzentwurf zur Legalisierung von Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen gebilligt. Für das Gesetzesvorhaben stimmten 17 von 31 Senatoren – alle Mitglieder des regierenden Mitte-links-Bündnisses Frente Amplio sowie ein Senator der Opposition. Staatspräsident José Mujica hat bereits signalisiert, dass er kein Veto gegen das Gesetz einlenken werde.
Dem Gesetz zufolge ist die Straffreiheit der Abtreibung an Bedingungen geknüpft. Vor dem Schwangerschaftsabbruch müssen sich die Frauen von mindestens drei Fachleuten über Alternativen beraten lassen. Legal sind Abtreibungen bei einer Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben der Mutter oder einer schweren Behinderung des Kindes.
Im Fall einer Vergewaltigung gilt statt der Zwölf-Wochen- eine Vierzehn-Wochen-Frist. Das derzeitige Gesetz aus dem Jahr 1938 bestraft Frauen, die eine Abtreibung vornehmen, mit bis zu neun Monaten Haft. Mitwirkende an Abtreibungen können mit bis zu 24 Monaten Gefängnis bestraft werden.
In vorwiegend katholischen Uruguay mit 3,4 Millionen Einwohnern werden nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen jährlich geschätzte 30.000 Abtreibungen vorgenommen. Die Dunkelziffer dürfte jedoch weit höher liegen.
Zahlreiche Frauen sterben bei illegalen, heimlichen Abtreibungen. Nach Angaben des Senators Luis Gallo vom Frente Amplio wird nur ein winziger Bruchteil der Schwangerschaftsabbrüche strafrechtlich verfolgt. Deshalb sei die jetzt erfolgende Entkriminalisierung längst überfällig gewesen. © afp/aerzteblatt.de

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