Politik
SPD fordert Härtefallfonds für geschädigte Patienten
Freitag, 19. Oktober 2012
Köln – Die SPD hat am Donnerstag in einem Antrag zum Patientenrechtegesetz die Einrichtung eines Härtefallfonds gefordert. Zunächst sollen Patienten, die nach einer Krankenhausbehandlung einen Schaden erlitten haben, dessen Ursache unsicher ist, oder bei der es zu unbekannten Komplikationen kam, durch den Fonds unterstützt werden. Auch wenn es absehbar ist, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen langwierig ist oder soziale Gründe vorliegen, soll ein Patient davon profitieren können. „In einer zweiten Stufe soll der Fonds auch auf den ambulanten Bereich und andere Leistungserbringer erweitert werden“, erklärte Karl Lauterbach, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD.
Der Härtefallfonds soll mit 60 Millionen Euro starten und von den Haftpflichtversicherern der Leistungserbringer, aus den Zuzahlungen der Patienten bei einem Krankenhausaufenthalt sowie durch eine Abgabe der PKV-Versicherten und aus Steuermitteln finanziert werden. „Bei den durchschnittlichen Schadenssummen in Deutschland könnten dann circa 550 Patienten vom Fonds profitieren“, so Lauterbach. Diese seien mehr als fünf Prozent der zur Anzeige gebrachten Fälle von Behandlungsfehler, betonte er.
Darüber hinaus fordert die SPD nach Operationen einen verpflichtenden Patientenbrief. Dieser soll in allgemein verständlicher Sprache über den durchgeführten Eingriff, die verwendeten Techniken und Hilfsmittel als auch über den Verlauf der Operation und aufgetretene Komplikationen informieren. „Es ist für mich immer wieder erstaunlich, dass Patienten nach einem Eingriff oft nicht genau wissen, was bei ihnen gemacht wurde“, so Lauterbach. Die Patienten seien deshalb nicht in der Lage, sich unabhängige Informationen zu beschaffen oder bei Problemen im System die richtigen Anlaufstellen zu finden.
Außerdem will die SPD für Fälle von Behandlungsfehlern ein eigenes Mediations- und Schiedsverfahren einführen. Schlichtungsstellen mit Vertretern der Ärzte, Krankenkassen und Patienten sollen dieses Verfahren durchführen und in strittigen Fällen klären, ob ein Schaden auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist.
Über das Patientenrechtegesetz wird am 22. Oktober im Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Sitzung beraten. © mei/aerzteblatt.de

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