Ärzteschaft
KV Nordrhein vereinbart freie Grippeimpfung mit fünf Kassen
Dienstag, 23. Oktober 2012
Düsseldorf – Eine Vereinbarung zur Übernahme der Influenza-Impfung für alle Versicherten ohne Altersbegrenzung und ohne Indikation der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) mit verschiedenen Krankenkassen geschlossen. Darüber informiert die KV in ihrer Publikation KVNo aktuell, Rubrik Praxisinformation. Die KV hat den entsprechenden Beitrag auf ihrer Internetseite eingestellt.
Die Vereinbarung gilt für die KKH Allianz, die Techniker Krankenkasse und die Betriebskrankenkassen (BKK) Saint Gobain, dkm (DEMAG), 24 und die pronova BKK. Für die AOK Rheinland/Hamburg gilt sie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Im Gegensatz zu den Vorjahren kann der Impfstoff für diese Satzungsleistung nicht wie bisher dem Sprechstundenbedarf für gesetzlich Krankenversicherte entnommen werden. Bei Satzungs-impfleistungen greifen die von den Herstellern zu gewährenden Rabatte nicht, so dass für diese Patienten Einzelverordnungen auf den Namen des Patienten und seiner jeweiligen Krankenkasse ausgestellt werden müssen. „Bitte nur in das Feld ‚Impfstoff‘ eine ‚8‘ eintragen, das Feld ‚Sprechstundenbedarf‘ nicht markieren“, so der methodische Hinweis aus der KV.
Bei Grippe-Impfungen, die von der STIKO-Empfehlung beziehungsweise der Schutzimpfungs-Richtlinie mit einer Standardindikation abgedeckt würden, werde der Impfstoff aber wie gewohnt über den Sprechstundenbedarf bezogen. Hierzu zählen Personen über 60 Jahre, Kinder und Jugendliche mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, Schwangere ab dem zweiten Trimenon und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen.
„Für die Abrechnung der ärztlichen Leistungen sollen Ärzte die Symbolnummer 89112T verwenden. Die Impfung wird mit 5,80 Euro außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und der RLV vergütet“, informiert die KV. © hil/aerzteblatt.de

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