Politik
Krankenhäuser: Fallpauschalenkatalog für 2013 vereinbart
Montag, 29. Oktober 2012
Köln – Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf das Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2013 verständigt. Grundsätzlich wurde der DRG-Katalog vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in Siegburg fortgeschrieben.
Verhandlungsgegenstand auf Spitzenverbandsebene war vor allem die Vergütung bei der Behandlung mit Blutgerinnungsfaktoren – „ein extrem konfliktäres Thema auf Orts- und Landesebene“, wie Kassen, DKG und PKV betonten. Hier konnte erstmals eine bundesweite Lösung getroffen werden, wobei künftig zwischen zwei Zusatzentgelten (Entgelte für Leistungen, die neben den DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können) unterschieden wird: die Behandlung von Blutgerinnungsstörungen bei Blutern einerseits und die Gabe von Gerinnungsfaktoren andererseits. Für die Gabe von Gerinnungsfaktoren ist ein Schwellenwert vorgesehen.
Die Abrechnungsbestimmungen entsprechen im Wesentlichen denen des Vorjahres. Die Verhandlungen konzentrierten sich primär auf das Thema „Fallzusammenführung aufgrund von Komplikationen“. Aufgrund zweier Urteile des Bundessozialgerichtes vom 12. Juli 2012 sah hier die DKG Handlungsbedarf. Da die Urteilsbegründungen des BSG noch nicht vorlagen, verständigten sich die Selbstverwaltungspartner darauf, Gespräche über eine Neuregelung der Fallzusammenführung aufzunehmen.
Die Vereinbarung einschließlich der Entgeltkataloge sowie der ergänzenden Klarstellungen zu den Abrechnungsbestimmungen sind auf der Homepage des InEK (http://www.g-drg.de) abrufbar. © JF/aerzteblatt.de

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