Vermischtes
177 Millionen Euro für Kinder in schwierigen familiären Verhältnissen
Montag, 5. November 2012
Berlin – „Jedes Kind hat das Recht auf eine faire Chance“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zum Start der Bundesinitiative Frühe Hilfen heute in Berlin. Ziel der Initiative von Bund und Ländern ist es, den Aufbau von Frühen Hilfen zum Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung in den Ländern weiter voranzutreiben. Nach Schätzungen sind etwa zehn bis 15 Prozent der Kinder in Deutschland von schwierigen familiären Verhältnissen betroffen.
Dafür stellt das Bundesfamilienministerium für die nächsten drei Jahre 177 Millionen Euro zur Verfügung. Danach soll dauerhaft ein Fonds eingerichtet werden, für den der Bund jährlich 51 Millionen Euro bereitstellt.
Mit dem Geld soll zum einen der Einsatz von Familienhebammen in belasteten Familien gefördert werden, die die Lotsenfunktion von der Familie zu den Netzwerken Frühe Hilfen in den Ländern übernehmen. Dazu gehören beispielsweise in Berlin die Kinderschutz-Hotline, das Modellprojekt „Aufsuchende Elternhilfe“ und das Modellprojekt „Familienhebammen“.
In Nordrhein-Westfalen werden unter anderem das Modellprojekt „Soziale Frühwarnsysteme“, die Internetplattform www.kinderschutz-in-nrw.de und die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienbildungsstätten gefördert. Außerdem sollen Projekte gefördert werden, in denen ehrenamtliche Helfer Familien bei der Alltagsbewältigung unterstützen.
„Die Bundesinitiative knüpft an die Strukturen eines jeden Landes an. Deshalb glaube ich, dass sie erfolgreich sein wird“, sagte Christine Clauß, Vertreterin der Jugend- und Familienkonferenz. Die Erfahrungen der Länder seien in die vorliegenden Förderkonzepte eingeflossen.
„Inzwischen sind bundesweit rund 1.500 Familienhebammen qualifiziert“, berichtete Martina Klenk, Vorsitzende des Deutschen Hebammenverbandes. Und durch den Aufbau und die Finanzierung der Strukturen würden sich weitere Hebammen qualifizieren, glaubt sie. „Das Geld ist auch eine zusätzliche Hilfe für die Einkommenssicherung der Hebammen“, sagte die Bundesfamilienministerin.
Grundsätzlich müsse noch deutlicher kommuniziert werden, dass alle Frauen die gebären, Anspruch auf Hebammenhilfe haben, betonte Klenk. Bei besonderem Bedarf würden dann zusätzlich Familienhebammen eingesetzt. „Wir wollen auf jeden Fall offen mit den Familien kommunizieren“, sagte Klenk.
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) begleitet die Bundesinitiative als Kompetenzzentrum und Koordinierungstelle des Bundes. Wissen aus dem Gesundheitswesen und aus der Kinder- und Jugendhilfe sind dabei vereint: Träger des NZFH sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Deutsche Jugendinstitut. © pb/aerzteblatt.de

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