Ärzteschaft
Sicherstellung der Versorgung: KBV stellt allen niedergelassenen Ärzten die Grundsatzfrage
Donnerstag, 8. November 2012
Köln – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befragt alle 150.000 niedergelassenen Vertragsärzte und Psychologische Psychotherapeuten, ob und unter welchen Bedingungen sie am Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung festhalten wollen. Diesen ungewöhnlichen Schritt begründete der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt mit den gravierenden Veränderungen, die sich in den letzten 20 Jahren im Verhältnis der Krankenkassen zu den niedergelassenen Ärzten ergeben haben.
Insbesondere beklagt Köhler die fehlende Wertschätzung der Kassen gegenüber der täglichen Arbeit der Niedergelassenen. Mangelnde Wertschätzung spüre man darüber hinaus in Fragen der Qualitätssicherung, bei Richtlinien und in Vergütungsfragen. Anstatt die wichtige und gesellschaftlich wertvolle Arbeit der Ärzte zu goutieren, erlebe man gerade in der jüngeren Vergangenheit, dass die Ärzte von den Krankenkassen öffentlich als Abzocker und Betrüger bezeichnet werden.
Interview mit Dr. med. Andreas Köhler: Sicherstellung – Freiheit oder Fessel?
Die KBV stellt den 150 000 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten die Grundsatzfrage: Unter welchen Bedingungen soll die umfassende ambulante Versorgung weiter garantiert werden?
Die Befragung der Vertragsärzte und Psychotherapeuten läuft von Mitte November bis Mitte Dezember. Von dem Ergebnis will die KBV abhängig machen, ob sie den Gesetzgeber bitten wird, den Sicherstellungsauftrag zurückzunehmen oder welche Forderungen erfüllt werden müssen, um den Versorgungsauftrag fortführen zu können.
Der Sicherstellungsauftrag verpflichtet die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu, allen gesetzlich Versicherten in Deutschland eine ausreichende, notwendige und wirtschaftliche ambulante Versorgung zu gewährleisten – sowohl in der regulären Sprechstunde als auch im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Mit der Übernahme dieses Auftrags im Jahr 1955 haben die niedergelassenen Ärzte zugleich auf ihr Streikrecht verzichtet. © JM/aerzteblatt.de

Abschaffung der gesamtem KBV

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