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Ärzteschaft

Kammer Nordrhein fordert Veröffentlichungs­pflicht von Bonuszahlungen

Montag, 12. November 2012

Düsseldorf – Eine gesetzliche Pflicht, Bonuszahlungen in Arbeitsverträgen zu veröffent­lichen, haben die nordrheinischen Ärzte gefordert. „Fallzahlbezogene Bonuszahlungen haben in Zielvereinbarungen nichts zu suchen“, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, am vergangenen Samstag auf der Kammerversammlung in Düsseldorf.

Wenn es überhaupt Bonuszahlungen gebe, dann müssten sie an der medizinischen Qualität und der Patientenzufriedenheit orientiert sein, keinesfalls aber an Leistungs­mengen und Umsatzvorgaben. „Die Medizin kennt keine pekuniäre Indikation“, betonte der Kammerpräsident. Er wies darauf hin, dass die Kammer Krankenhausärzten aus Nordrhein anbiete, ihre Verträge auf berufsethisch problematische Inhalte prüfen zu lassen.

Henke forderte die Krankenkassen des Landes auf, die finanzielle Benachteiligung der ambulanten Versorgung in Nordrhein-Westfalen zu beenden. „Die jüngste Honorarrunde auf Bundesebene hat unsere Vertragsärzte in Nordrhein dem Ziel einer gerechten Vergütung allenfalls einen Schritt näher gebracht“, sagte der Kammerpräsident.

Die Kassen zahlten 2011 im Landesteil Nordrhein 330 Euro pro Versichertem, in Berlin waren es 386 Euro. Mit Sachsen-Anhalt (325 Euro) und dem Landesteil Westfalen-Lippe (321 Euro) bildete Nordrhein damit das Schlusslicht. Henke forderte die Krankenkassen auf, bei den anstehenden regionalen Honorarverhandlungen die Lücke zu anderen Bundesländern wenigstens teilweise zu schließen.

Die Kammerdelegierten begrüßten auf ihrem Treffen die Absicht des Landesgesund­heitsministeriums, zum Ende dieses Jahres einen neuen Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen vorzulegen. Sie forderten die Landesregierung auf, die stationäre Versorgung weiterhin wohnortnah sicherzustellen. „Dort, wo Krankenhäuser im ländlichen Raum für die Versorgung unerlässlich sind, muss der Krankenhausplan Voraussetzungen auch für die Durchsetzung von Sicherstellungszuschlägen schaffen“, heißt es in einer Entschließung der Kammerversammlung. © hil/aerzteblatt.de

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