Politik
SPD-Politikerin Schmidt fordert Reform der PID-Verordnung
Donnerstag, 15. November 2012
Berlin – Die ehemalige SPD-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat eine Reform der Rechtsverordnung für Gentests an Embryonen verlangt und vor einem Scheitern im Bundesrat gewarnt. Sollte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nicht auf die Bedenken der Länder eingehen, werde die Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) nach ihren Informationen in der Länderkammer scheitern, sagte Schmidt der Berliner Zeitung vom Donnerstag. Das Kabinett hatte die Verordnung gestern gebilligt. Nun muss die Länderkammer noch zustimmen.
Bereits im Vorfeld hatten mehrere Länder Widerstand angekündigt. Sie kritisieren wie auch Politiker und Verbände, dass die Verordnung im Widerspruch zum Gesetz stehe. Nach KNA-Informationen befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates voraussichtlich am 16. Januar mit dem Thema und das Plenum am 1. Februar. Schmidt bemängelte, dass die Verordnung einer schleichenden Ausweitung Vorschub leiste. Der Gesetzgeber habe die Diagnostik hingegen eng begrenzen wollen.
Das Parlament hatte im Juli 2011 ein grundsätzliches PID-Verbot beschlossen, eine Anwendung der Gentests jedoch für wenige Ausnahmen zugelassen. Danach ist PID in Fällen zulässig, in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist.
Die Verordnung beschreibt nun die Anforderungen für die PID-Zentren und die Ethikkommissionen, die vor einer PID zu konsultieren sind. Schmidt kritisierte, dass die Verordnung die Zahl der Zentren nicht beschränkt, obwohl selbst Befürworter nur von jährlich 200 Fällen gesprochen hätten. Die Zentren seien kostenintensiv und verlangten hochprofessionelles Personal. Deshalb sei zu befürchten, dass die Zentren schon aus wirtschaftlichen Gründen die PID schleichend aufweichen. Eine unscharfe Begrifflichkeit im Gesetz mache dies möglich. Dort sei nur ganz allgemein von schweren Erbkrankheiten die Rede.
Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Ethikkommissionen. Nach Bahrs Plänen entschieden sie nach „rein technischen, juristischen Kriterien”, so Schmidt. Der Geist des Gesetzes verlange hingegen ethische Begründungen. Fragwürdig sei auch, diese an die Länder zu delegieren. Das ermögliche Betroffenen ein „Kommissions-Hopping“, bis ihnen die PID erlaubt werde.
Die Bundesregierung betonte, in der Verordnung werde garantiert, dass an die PID-Zentren hohe inhaltliche, sachliche und personelle Anforderungen gestellt würden. Unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen sollten die Anträge auf Durchführung einer Diagnostik bewerten.
Eine beim Berliner Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Zentralstelle soll die von den Zentren durchgeführten Maßnahmen dokumentieren. Damit könnten Trends in Bezug auf eine mögliche Ausweitung der Präimplantationsdiagnostik erkannt werden. © kna/aerzteblatt.de

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