Politik
Betäubungsmittel: Ab 2013 gibt es fälschungssichere Rezeptformulare
Freitag, 16. November 2012
Bonn – Die Rezeptformulare für Betäubungsmittel (BtM) sollen fälschungssicher werden. Neue Sicherheitsmerkmale sorgen dafür, dass die Echtheit der BTM-Rezepte in jeder Apotheke mit einfachen Mitteln überprüft werden können. Die neuen Formulare gibt die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im ersten Quartal 2013 heraus, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.
Zur Echtheitsprüfung werde wie bei Geldscheinen UV-A-Licht eingesetzt, so das BfArM. Unter diesem Licht verändere das weitgehend gelbliche BtM-Rezept seine Farbe, und die schwarz eingedruckte Rezeptnummer erscheine grünlich-fluoreszierend.
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Wichtig für Ärztinnen und Ärzte ist, dass die alten BtM-Rezepte ihre Gültigkeit behalten. Sie sollen weiterverwendet werden bis sie vollständig aufgebraucht sind. „Ärzte sollen auf keinen Fall ihre alten BtM-Rezepte unaufgefordert an die Bundesopiumstelle zurücksenden, um sie gegen neue einzutauschen“, heißt es vonseiten des BfArM.
Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte änderten sich nicht. Die neuen BtM-Rezepte würden jedoch weitgehend an das aktuelle Muster 16 (Muster für das „Kassenrezept“) angepasst. Sie trügen zudem eine fortlaufende, neunstellige Rezeptnummer, über die in Zukunft die Zuordnung zum verschreibenden Arzt erfolge.
Nötig geworden war die Einführung neuer Rezeptformulare, weil der Gesetzgeber gefordert hatte, die Versorgung der Bevölkerung mit Betäubungsmitteln ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand zu gewährleisten und gleichzeitig deren Missbrauch so weit wie möglich auszuschließen. © HK/aerzteblatt.de

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