Vermischtes
Versorgungsvertrag für videobasierte Parkinson-Behandlung
Freitag, 16. November 2012
Berlin – Morbus-Parkinson-Patienten erkrankt sind und bei den Ersatzkassen Barmer GEK, DAK-Gesundheit, HEK-Hanseatische Krankenkasse und hkk versichert sind, können ab sofort an der integrierten videobasierten Parkinsonbehandlung teilnehmen. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat hierfür mit fünf Kliniken in Deutschland einen Vertrag abgeschlossen.
Morbus Parkinson zählt nach Angaben des Verbandes in Deutschland zu den am weitesten verbreiteten neurologischen Erkrankungen des Gehirns. Um Parkinson-Patienten optimal medikamentös therapieren zu können, müssen die Therapiewirkungen kontinuierlich beobachtet werden. Für den Patienten ist dies oftmals mit langwierigen stationären Krankenhausaufenthalten verbunden.
„Die integrierte videobasierte Behandlung trägt dazu bei, dass die Versorgung der Patienten und deren Lebensqualität verbessert werden“, erklärte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Denn anstelle langwieriger Klinikaufenthalte könnten Patienten damit in ihrem häuslichen sozialen Umfeld verbleiben.
So wird der Patient bei der integrierten videobasierten Parkinsonversorgung in seinem häuslichen Umfeld mit einer Videokamera beobachtet. Mehrmals täglich werden dabei Aufnahmen von der Beweglichkeit des Patienten gemacht und die Ergebnisse vom behandelnden Arzt ausgewertet, um anschließend die optimale Behandlung einzuleiten. „Tagesablauf, Alltagsanforderungen und Gewohnheiten der Parkinson-Patienten können somit optimal bei der Diagnose und Therapieeinstellung berücksichtigt werden“, so Elsner.
Teilnehmende Kliniken an dem Versorgungsvertrag sind das Universitätsklinikum Düsseldorf, die Berliner Charité, die Christophorus- Kliniken für das Franz-Hospital Dülmen, die Schön Klinik München Schwabing und das Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup, Münster. © hil/aerzteblatt.de

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