Politik
Psychiatrie-Entgeltgesetz: Daniel Bahr unterzeichnet Ersatzvornahme
Montag, 19. November 2012
Berlin – Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat heute die „Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2013“ (PEPP 2013) unterzeichnet. Damit tritt der erste Entgeltkatalog zum 1. Januar 2013 in Kraft. Dies war nur per Ersatzvornahme möglich, weil die Deutsche Krankenhausgesellschaft den „PEPP-Katalog“ ablehnt.
Auch zahlreiche psychiatrische Fachgesellschaften und Verbände sowie Patientenorganisationen sind gegen die Einführung des PEPP-Katalogs, der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf empirischer Datengrundlage kalkuliert wurde. Sie haben sich zum Aktionsbündnis „Zeit für psychische Gesundheit“ zusammengeschlossen und mehr als 32.000 Unterschriften gegen den vom InEK vorgelegten PEPP-Katalog gesammelt.
„Mit der Verordnung wird die Voraussetzung geschaffen, dass psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen auf freiwilliger Grundlage im Jahr 2013 das neue Entgeltsystem nutzen können“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemeldung. Das neue Entgeltsystem werde die Transparenz über das Leistungsgeschehen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen verbessern und langfristig zu mehr Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen führen. Einrichtungen, die aufwendige Leistungen erbringen, sollten diese auch besser vergütet bekommen als Einrichtungen mit weniger aufwendigen Leistungen.
Psychiatrie-Entgeltgesetz: Protest gegen neues Abrechnungssystem
Berlin – Das Aktionsbündnis „Zeit für psychische Gesundheit“ hat am Montag im Rahmen einer Protestaktion mehr als 32.000 Unterschriften gegen die Einführung eines neues Abrechnungssystems für psychiatrische Kliniken dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben.
Die Einführung des Entgeltsystems erfolgt im Rahmen eines lernenden Systems mit einer vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase von 2013 bis 2016) und einer fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase von 2017 bis 2021). In der budgetneutralen Phase entstehen Einrichtungen durch die Anwendung des neuen Entgeltsystems keine Gewinne oder Verluste. Für die Jahre 2013 und 2014 können die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen frei entscheiden, ob sie von dem neuen Entgeltsystem Gebrauch machen (Optionsjahre). Erst ab dem Jahr 2015 ist die Anwendung für alle Einrichtungen verpflichtend.
„Die langen Zeiträume der Ein- und Überführungsphase tragen auch den noch zu leistenden Entwicklungsarbeiten für das neue Entgeltsystem Rechnung“, schreibt das Ministerium. Zudem werde mit der Verordnung ein Vorschlagsverfahren etabliert, „das allen Beteiligten für eine konstruktive Weiterentwicklung des Entgeltsystems offen steht“. © JF/aerzteblatt.de

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