Ärzteschaft
KBV einigt sich mit Kassen auf bessere Heilmittelversorgung
Mittwoch, 21. November 2012
Berlin – Auf neue Rahmenvorgaben für die Heilmittelversorgung hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt. „Das Risiko, für notwendige Verordnungen einen Regress zu erhalten, sinkt“, sagte Regina Feldmann aus dem Vorstand der KBV heute in Berlin. Sie begrüßte, dass Vertragsärzte wieder etwas mehr Spielraum erhielten, ihre Patienten bedarfsgerecht zu behandeln.
Die KBV erreichte in den Verhandlungen, dass die Krankenkassen die tatsächlichen Ausgaben für Heilmittel anerkennen. „In den Rahmenvorgaben haben wir festgelegt, dass für alle Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), welche das vereinbarte Ausgabenvolumen 2011 überschritten haben, ihre tatsächlichen Ausgaben als neues Volumen für 2013 angesetzt werden. Dies ist eine große Entlastung“, erläuterte Feldmann. Für KVen, welche ihr Volumen 2011 unterschritten haben, gilt für 2013 das für das Vorjahr vereinbarte Volumen.
Zustimmung zu der Einigung kam auch vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU). „Endlich gibt es auch eine praxisnahe Regelung für langfristigen Heilmittelbedarf, welche die Intention des Gesetzgebers umsetzt“, sagte er. Dies komme vor allem Patienten zugute, die schwer krank und regelmäßig auf Heilmittel angewiesen seien. Sie erhielten künftig auf einfache Weise Verordnungen für einen längeren Zeitraum.
Er sprach damit die Regelung für den sogenannten langfristigen Heilmittelbedarf an. Chroniker können damit seit Anfang 2012 von ihrer Krankenkasse eine langfristige Genehmigung für Heilmittel bekommen. Aufgrund fehlender Detailregeln konnten aber vielerorts die Patienten noch nicht davon profitieren.
„Wir sind froh, dass die Krankenkassen eingelenkt haben und mit uns eine Lösung im Interesse von Patienten und Ärzten gefunden haben“, betonte Feldmann. Das eigentliche Genehmigungsverfahren wird nun im Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Dieser wird hierzu eine Patienteninformation auflegen. © hil/aerzteblatt.de

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