Politik
Hecken: Kurz vor Einigung bei der Bedarfsplanung
Donnerstag, 22. November 2012
Berlin – Der Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist überzeugt, dass die neue Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung pünktlich mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann. Es gebe nur noch einige wenige ungeklärte Fragen, teilte er beim Parlamentarischen Abend des G-BA gestern in Berlin mit.
Die Einigung im G-BA sei aber so weit vorangeschritten, dass das Stellungnahmeverfahren eingeleitet worden und ein Beschluss in der Sitzung am 20. Dezember absehbar sei.
Der G-BA-Vorsitzende verwies in seiner kurzen Begrüßungsansprache auf die erfolgreich umgesetzte Nutzenbewertung nach dem AMNOG. Das Verfahren werde mittlerweile einvernehmlich mit den meisten Beteiligten umgesetzt.
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Einige kämpften weiterhin gegen das Verfahren an; es sei aber ein Trugschluss zu glauben, dass es hier zu gesetzgeberischen Änderungen kommen werde. Hilfreicher wäre es, sagte Hecken, konstruktiv mit dem G-BA zusammenzuarbeiten. Denn es gelte die alte Westerwälder Weisheit: „Man muss mit den Mädchen tanzen, die da sind.“
Auch bei der vom G-BA vorzunehmenden Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116 b SGB V hofft Hecken, noch in diesem Jahr zumindest einen Teilbereich beschließen zu können. Der Bundesgesundheitsminister habe kürzlich mit einer Ersatzvornahme bei einer weiteren Verschleppung der Angelegenheit gedroht.
„Ich hoffe, dass der Minister nicht zu einer solchen Maßnahme greifen muss, da die Vorarbeiten im Unterausschuss Qualitätssicherung soweit gediehen sind, dass wir beweisen können, dass wir als Selbstverwaltung im Stande sind, Probleme, die ein wenig kontrovers sind, zu lösen.“ Eine Selbstverwaltungslösung sei auf jeden Fall besser als eine Ersatzvornahme aus dem Bundesgesundheitsministerium. © TG/aerzteblatt.de

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