Politik
Beschneidung: Regierung will Religionsgesellschaften Spielraum lassen
Donnerstag, 22. November 2012
Berlin – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat heute im Bundestag den Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur künftigen Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen verteidigt. Er sei das Ergebnis wochenlanger intensiver Beratungen mit den unterschiedlichsten Gruppen, betonte sie. Beschneidung gehöre zur Religionsausübung gläubiger Juden und Muslime, und deshalb habe man sich um eine umsetzbare Vorgabe bemüht.
Die Beschneidung männlicher Kinder soll demnach in den ersten sechs Lebensmonaten auch durch von Religionsgesellschaften bestimmte Personen vorgenommen werden dürfen; dies allerdings nur, wenn diese dafür besonders ausgebildet und wie ein Arzt zur Beschneidung befähigt sind (Bundestagsdrucksache 17/11295).
Anlass dieser Gesetzesinitiative ist ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 (Aktenzeichen: 151 Ns 169/11). Darin hatte das Gericht die Auffassung vertreten, bei der religiös begründeten, aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern vorgenommenen Beschneidung eines minderjährigen Jungen handele es sich um eine rechtswidrige Körperverletzung.
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Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung künftig Rechtssicherheit schaffen. Vorgesehen ist, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klarzustellen, dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen einer medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung ihres „nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes“ zuzustimmen. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn im Einzelfall durch die Beschneidung – auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks – das Kindeswohl gefährdet wird, heißt es in dem Entwurf weiter.
Sowohl Burkhard Lischka (SPD) wie Günter Krings (CDU), die sich für den Regierungsentwurf aussprachen, äußerten Verständnis dafür, dass die Praxis der Beschneidung von vielen als fremd, ja archaisch wahrgenommen werde. Beide Redner betonten aber, man sei zu Toleranz und zu Respekt vor einer jahrhundertelang geübten Tradition verpflichtet. Krings nahm aber auch die Abgeordneten in Schutz, die für ein Verbot der Beschneidung eintreten. Dass sie jüdisches Leben in Deutschland unmöglich machen wollten, sei ein ungerechtfertigter Vorwurf.
Knapp 70 Mitglieder der Oppositionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben einen zweiten, gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/11430). Er orientiert sich an der Auffassung, dass die körperliche Unversehrtheit des Kindes ein hohes, verfassungsrechtlich zu schützendes Gut sei. Damit folge die Gesetzesinitiative dem Leitbild des Kindes als Träger von Grundrechten, wie es vom Bundesverfassungsgericht und den Vereinten Nationen in der Kinderrechtskonvention geprägt worden sei, heißt es in diesem Entwurf.
Er sieht vor, im BGB klarzustellen, dass die Personensorge der Eltern zwar grundsätzlich auch das Recht umfasse, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch veranlasste Beschneidung ihres Sohnes einzuwilligen. Voraussetzung dafür sei „wegen der Schwere und Irreversibilität des Eingriffs“ die Einwilligung des „einsichts- und urteilsfähigen Sohnes“, der das 14. Lebensjahr vollendet haben müsse.
Die Beschneidung solle nur von einer Ärztin oder einem Arzt „mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie“ vorgenommen werden dürfen. Die Abgeordneten weisen ferner darauf hin, dass die Beschneidung sowohl in der juristischen als auch in der medizinischen Fachliteratur tendenziell als rechtswidrige Körperverletzung bewertet wird.
„Religionsfreiheit ist nie grenzenlos“, gab Raju Sharma (Die Linke) zu bedenken. Der Staat müsse seiner Aufgabe gerecht werden, forderte Sharma. Er monierte, dass man über eine gesetzliche Regelung der Beschneidung in Ruhe habe reden sollen, statt jetzt übereilt ein Gesetz zu verabschieden. Sharma verwies unter anderem auf die UN-Kinderrechtskonvention, in der festgehalten werde, dass Kinder mit eigenen Persönlichkeitsrechten ausgestattet seien, die es zu berücksichtigen gelte.
Kinder- und Jugendärzte für ein Verbot
Für ein Verbot der Beschneidung von kleinen Jungen haben sich Berufs- und Fachverbände der Kinder- und Jugendärzte ausgesprochen. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, verweist in einer Stellungnahme darauf, dass es keinen Grund gebe, bei nichteinwilligungsfähigen Jungen eine gesunde Vorhaut zu entfernen.
Ein entsprechender Eingriff ist aus seiner Sicht eine Körperverletzung. Nach Hartmanns Auffassung stellt der Gesetzentwurf aus den Reihen der Opposition einen akzeptablen Kompromiss dar. Dies gelte auch, weil er die in Religionsgemeinschaften ebenfalls geübte Praxis berücksichtige, die Beschneidung bei kleinen Jungen nur in einem symbolischen Akt vorzunehmen und mit dem eigentlichen Eingriff zu warten, bis die Jungen sich später eigenverantwortlich entscheiden könnten. © Rie/hib/aerzteblatt.de

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