Politik
Baden-Württemberg gegen Hürden bei der Diamorphinbehandlung
Donnerstag, 22. November 2012
Stuttgart – Gegen Hürden bei der Diamorphinbehandlung von Opiatabhängigen will die baden-württembergische Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) vorgehen. Konkret geht es gegen die bislang vorgeschriebene ausschließlich venöse Injizierung des Diamorphins und die hohen personellen Anforderungen. Altpeter hatte dazu einen Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) geschrieben. Auf einer Fachveranstaltung der Landesärztekammer gestern in Stuttgart kündigte sie an, sich nun direkt an den Gemeinsamen Bundesausschuss zu wenden. „Ich will die Vorreiterrolle Baden-Württembergs bei der Diamorphinbehandlung von schwer drogenkranken Menschen weiter ausbauen“, betonte die Ministerin.
Neben der Möglichkeit, auch oral zu substituieren, will sie den Gemeinsamen Bundesausschuss außerdem davon überzeugen, die personellen Anforderungen „auf ein vernünftiges Maß“ zu senken. Nach den bislang geltenden Richtlinien des Ausschusses müssen an jeder Substitutionspraxis zwingend drei Arztstellen in Vollzeit vorgehalten werden. Gerade bei Standorten mit einer kleinen Patientengruppe entstünden dadurch zu hohe Kosten bei den laufenden Betriebskosten, so die Ministerin.
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Altpeter betonte, dass die Landesregierung selbst daran arbeite, weitere Einrichtungen für die diamorphingestützte Substitution in Baden-Württemberg zu ermöglichen. So habe man den Investitionskostenzuschuss des Landes zur Kostendeckung der erforderlichen Sicherheitsstandards für neue Standorte auf bis zu 150.000 Euro erhöht.
Anfang der Woche hatte die Landesärztekammer Baden-Württemberg auf Nachwuchsprobleme bei den Ärzten hingewiesen, die Opiatabhängige mit einer Substitutionstherapie betreuen. „Der Altersdurchschnitt substituierender Ärzte ist hoch, ein Großteil wird in absehbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen“, sagte Christoph von Ascheraden, Vorstandsmitglied der Kammer und Vorsitzender des Ausschusses „Suchtmedizin“. © hil/aerzteblatt.de

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