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Politik

Nichtraucher­schutzgesetz gilt auch für E-Zigaretten

Freitag, 23. November 2012

Düsseldorf – Das geplante Nichtraucherschutzgesetz der rot-grünen Landesregierung soll auch für E-Zigaretten gelten. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums stellte am Freitag klar, dass durch den Schutz Dritter vor Gesundheitsgefahren auch der Konsum von E-Zigaretten untersagt werden müsse. Die Haltung der Landesregierung basiere darauf, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung eine Gefährdung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausschließen könne.

Da auch die Bundesregierung die Auffassung vertrete, dass elektronische Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen, schließe das NRW-Gesetz im Sinne einer einheitlichen Regelung die E-Zigaretten ein, sagte der Sprecher. Zudem würde der Vollzug des Gesetzes behindert, wenn die Aufsichts­behörden in den Kommunen zwischen „herkömmlichen Zigaretten und neuartigen Erscheinungsformen" unterscheiden müssten.

Ab 2013 soll in der nordrhein-westfälischen Gastronomie ein Rauchverbot gelten. Ausnahmen gelten dann nur noch für geschlossene Gesellschaften. Schlupflöcher für Raucherclubs und Eckkneipen werden geschlossen. © dapd/aerzteblatt.de

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