Ärzteschaft
Boni für Chefärzte: Krankenhäuser sollen Vereinbarungen offen legen
Montag, 26. November 2012
Berlin – Die Krankenhäuser sollen künftig in ihren Qualitätsberichten darlegen müssen, ob und welche Bonus-Vereinbarungen sie mit ihren Ärztinnen und Ärzten getroffen haben – „wozu insbesondere Vereinbarungen zur Erreichung von bestimmten Leistungsmengen gehören“. Das sieht ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Patientenrechtegesetz vor, der in dieser Woche verabschiedet werden soll.
„Wir wollen, dass es mehr Transparenz für die Patienten gibt“, erläuterte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Patienten sollten wissen können, ob in einem Krankenhaus solche Verträge existierten – „denn dann müssen sie mit unnötigen Operationen rechnen.“
Bonusvereinbarungen mit den Ärzten könnten die fachliche Unabhängigkeit bei medizinischen Entscheidungen gefährden, heißt es zur Begründung des Änderungsantrags. Das gelte insbesondere für Zielvereinbarungen, die das Erreichen bestimmter Leistungsmengen mit Bonuszahlungen verknüpften.
„Es ist gut für Patienten und Ärzte, wenn Krankenhäuser die Bonusvereinbarungen mit ihren Chefärzten offenlegen müssen“, kommentierte Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt die Pläne der Bundesregierung: „Noch besser wäre es, wenn Kliniken ihren leitenden Mitarbeitern ökonomisch ausgerichtete Zielvereinbarungen erst gar nicht anbieten würden.“
Montgomery erinnerte daran, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Nachgang zum Transplantationsskandal in Göttingen Anfang August selbst vorgeschlagen hatte, die Notwendigkeit, finanzielle Anreize für einzelne Operationen oder Leistungen zu vereinbaren, zu überprüfen und dies bei der Weiterentwicklung der Formulierungshilfe für Chefarztverträge zu berücksichtigen.
„Wir brauchen aber mehr, wir brauchen eine verlässliche Selbstverpflichtung der Krankenhausträger, damit diese Klauseln möglichst schnell aus dem Vertragsrepertoire von Krankenhausdienstverträgen verschwinden und – sofern nützlich – durch sinnvolle Zielvereinbarungen etwa über Qualitätssicherungsmaßnahmen und Fehlermeldesysteme ersetzt werden“, stellte der BÄK-Präsident klar.
Deutsches Ärzteblatt print
aerzteblatt.de
Die Ärzteschaft hatte in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass die ärztliche Arbeit nicht vorrangig von wirtschaftlichen Kriterien geleitet werden dürfe. Zuletzt hatte der diesjährige Deutsche Ärztetag einstimmig die kritische Haltung der Ärzteschaft gegenüber solchen, auf ökonomische Kriterien ausgerichteten Boni-Zahlungen bei Chefarzt-Vergütungen bekräftigt: Der Deutsche Ärztetag forderte die Krankenhausträger auf, rein ökonomisch orientierte Anreizmechanismen zu vermeiden und die berufsrechtlich gebotene ärztliche Unabhängigkeit von medizinischen Entscheidungen nicht zu gefährden.
Darüber hinaus hat die BÄK soeben in Kooperation mit dem Verband der leitenden Krankenhausärzte eine Kontaktstelle für die Überprüfung von Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen eingerichtet. „Dort wollen wir berufsrechtlich kritische Vorgaben in diesen Verträgen identifizieren und fragwürdige Vertragsinhalte dokumentieren“, erläuterte Montgomery, „und wir behalten uns vor, unsere Prüfungsergebnisse bei rechtlich oder ethisch-moralisch besonders kritische Fällen auch zu veröffentlichen.“ © JF/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.