Politik
§116b: Richtlinie kommt erst im nächsten Jahr
Dienstag, 27. November 2012
Berlin – In diesem Jahr wird der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) keine umfassende Richtlinie mehr zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung verabschieden. Das berichtete Regina Klakow-Franck, Unparteiisches Mitglied im GBA, bei der 17. Handelsblatt-Jahrestagung Health heute in Berlin. „Die neue Richtlinie wird nächstes Jahr kommen. Alles andere wäre auch unrealistisch gewesen“, sagte Klakow-Franck. Schließlich habe der GBA mit dieser Aufgabe „methodisches Niemandsland“ betreten.
Als eine große Herausforderung beschrieb sie es, die Kriterien zur Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung so zu formulieren, dass tatsächlich Synergien entstehen können und nicht etwa ein Verdrängungswettbewerb um sich greift. Insgesamt sei sie mit dem Verlauf der Beratungen zufrieden, sagte Klakow-Franck. Über erste Festlegungen wird sich das Plenum des GBA möglicherweise auch schon Ende Dezember verständigen können.
Stephan Schmitz, Vorsitzender des Berufsverbands der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen, forderte, der Zugang zur Leistungserbringung im neuen Bereich müsse für alle offen bleiben, die entsprechend qualifiziert seien: „Wir brauchen keine neuen künstlichen Hürden.“ Entscheidend sei, „dass der Kooperationsgedanke sich in der Richtlinie wiederfindet“. Bereits heute arbeiteten niedergelassene Hämatologen und Onkologen mit mehr als 600 Krankenhäusern vertraglich zusammen. „Wir werden die Richtlinie daran messen, dass diese Kooperationen auch in der neuen Welt gelebt werden können“, betonte der Vorsitzende des Berufsverbands.
Schmitz sprach sich auch dagegen aus, die Versorgung von Krebskranken mit schweren Verläufen auf einige wenige onkologische Zentren im Land zu konzentrieren. In 20 Jahren müsse man als Folge des demografischen Wandels doppelt so viele Onkologiepatienten versorgen wie heute. Deshalb sei es notwendig, die Reibungsverluste in der Versorgung zu minimieren und durch Kooperationen die Produktivität zu erhöhen.
Die Neuregelungen für einen eigenen Bereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung sollen die Vorgaben in § 116 b SGB V ablösen, mit dem die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung geöffnet wurden. Nach Angaben von Klakow-Franck haben die Kliniken in den letzten Jahren rund 2.500 Anträge auf Zulassung zur ambulanten Versorgung nach § 116 b gestellt. 1.600 davon wurden bewilligt. Gegen 150 Zulassungen klagten die Kassenärztlichen Vereinigungen. Mehr als die Hälfte der Zusagen bezog sich auf onkologische Erkrankungen. © Rie/aerzteblatt.de

§ 116b: Richtlinie kommt erst im nächsten Jahr
RA Holger Barth
FA für Medizinrecht
www.arztrechtplus.de

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