Politik
Stammzellurteil: Gemischte Reaktionen
Mittwoch, 28. November 2012
Bonn – Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Patenten mit embryonalen Stammzellen hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. Die Entscheidung des BGH stärke die ethischen Grenzen im Patentrecht, erklärte die Umweltschutzorganisation Greenpeace am Dienstag. Sie hatte in Karlsruhe gegen ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle geklagt. „Es ist zu erwarten, dass in Zukunft stärker in ethisch unbedenkliche Verfahren investiert wird, um Stammzellen zu gewinnen. Patienten, Ärzte und Stammzellforscher sollten gleichermaßen daran interessiert sein, dass die notwendigen ethischen Grenzen im Patentrecht gewahrt bleiben.“
Zugleich betonte die Organisation, dass mit dem Urteil nicht alle rechtlichen Fragen endgültig geklärt seien. Greenpeace-Experte Christoph Then sagte, das Urteil lasse nach erster Interpretation Wege offen, um Patente auf embryonale Stammzellen zu erteilen. Das gelte möglicherweise für abgetriebene Embryonen. Erst die künftige Rechtsprechung werde zeigen, welche Auswirkungen das Urteil genau habe.
Brüstle zeigte sich in Karlsruhe mit dem Urteil zufrieden; es habe Rechtsklarheit geschaffen. Es gebe inzwischen genügend wissenschaftliche Wege, um Stammzellen zu gewinnen, ohne Embryonen zu zerstören. Der CDU-Bioethik-Experte im Europaparlament, Peter Liese, bestritt dies. Nach heutigem Stand der Technik sei es unvermeidlich, zur Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen Embryonen zu zerstören. Der Bundesgerichtshof habe klar entschieden, dass Produkte aus menschlichen embryonalen Stammzellen nicht patentiert werden dürften, sofern dafür menschliche Embryonen zerstört werden müssten.
Die katholische Kirche begrüßte das Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich, übte aber zugleich Kritik an Aspekten des Richterspruchs. Die Entscheidung setze „ein Signal für den Schutz des Lebens“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch.
Deutliche Kritik äußerte Zollitsch an der Entscheidung der Richter, dass der Patentschutz bestehen bleibe, soweit menschliche embryonale Stammzellen durch andere Methoden gewonnen werden. Dies sei ethisch nicht zu rechtfertigen, so der Freiburger Erzbischof. „Menschliches Leben darf in keiner Weise patentiert werden.“ © kna/aerzteblatt.de

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