Ärzteschaft
Chefarztverträge: Hartmannbund kritisiert Krankenhausgesellschaft
Freitag, 30. November 2012
Berlin – Der Hartmannbund (HB) hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für ihre „Passivität beim Kampf gegen mengengesteuerte Anreizsysteme in Krankenhäusern“ kritisiert. Hintergrund ist die Etablierung einer Kontaktstelle, die die Bundesärztekammer (BÄK) in Kooperation mit dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) für die Überprüfung von Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen eingerichtet hat.
„Es stünde der DKG gut zu Gesicht, bei der Verhinderung inhaltlicher, ethischer und berufsrechtlich kritischer Zielvorgaben in Arztverträgen eine Vorreiterrolle zu übernehmen, statt das Problem mit lapidaren Empfehlungen zu bagatellisieren“, sagte der HB-Vorsitzende Klaus Reinhardt. Mit ihrem Hinweis, Arbeitsverträge seien nicht Gegenstände von Gesundheitspolitik, mache es sich der Interessenverband der Krankenhäuser zu einfach.
Es seien nicht zuletzt die von der DKG formulierten Musterverträge, die Chefärzte und zunehmend auch Oberärzte derart unter ökonomischen Druck setzten, dass diese immer häufiger gezwungen seien, ihr ärztliches Handeln gewinnorientierten Zielvorgaben unterzuordnen, so Reinhardt. Dies führe über kurz oder lang zu einem latenten Vertrauensverlust zwischen dem zu behandelnden Patienten und seinem Arzt.
„Da, wo es um die Gesundheit und das Leben von Menschen geht, dürfen sich Zielvereinbarungen ausschließlich an der Qualität der medizinischen Versorgung orientieren – Stückzahlmentalität ist an dieser Stelle fehl am Platz“, mahnte der Verbandsvorsitzende. So gesehen sei die neu eingerichtete Kontaktstelle ein wichtiger erster Schritt. Sie könne maßgeblich dazu beitragen, Ärzten wieder mehr Rechtssicherheit zu verschaffen. „Die DKG verpasst eine Chance, wenn sie sich dieser Thematik nicht offener und vor allem offensiver stellt“, erklärte Reinhardt. © hil/aerzteblatt.de

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