Ärzteschaft
Feldmann: Hausärztliche Vergütung soll reformiert werden
Freitag, 7. Dezember 2012
Berlin – Die hausärztliche Tätigkeit muss gestärkt und der Beruf des Hausarztes wieder attraktiver gemacht werden. Um diese Ziele zu erreichen, soll auch der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) überarbeitet werden. Zudem will die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit den Krankenkassen im Bundesmantelvertrag festlegen, wie das typische hausärztliche Leistungsspektrum in Zukunft aussehen soll. Das hat Regina Feldmann, Vorstandsmitglied der KBV, heute bei der Vertreterversammlung in Berlin klargestellt. „Bis Juli kommenden Jahres soll das neue Hausarztkapitel im EBM stehen“, erläuterte Feldmann.
Danach haben die geplanten Änderungen vier Ziele: Erstens das Spektrum der hausärztlichen Tätigkeit besser darzustellen. Zweitens den Praxen, die tatsächlich einen hausärztlichen Versorgungsauftrag wahrnehmen, ein angemessenes Honorar zukommen zu lassen. Drittens die wirtschaftliche Basis der Praxen zu sichern und viertens den Behandlungsbedarf in Abhängigkeit von der Morbidität der Patienten abzubilden.
„Zukünftig wird es eine altersgewichtete Versichertenpauschale geben sowie einen automatischen diagnoseabhängigen Zuschlag für Chroniker“, sagte Feldmann. Außerdem sind Pauschalen pro Behandlungsfall vorgesehen, um die Vorhaltekosten der Praxen zu finanzieren. Dabei wird es eine sogenannte versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale geben sowie gegebenenfalls einen Technik- und Gesprächszuschlag. Feldmann kündigte zudem an, dass es nur wenige neue EBM-Ziffern geben werde, und zwar für Gesprächsleistungen, die onkologische Mitbetreuung von Patienten, Geriatrie und Palliativmedizin.
Wie der neue EBM für Hausärzte in der Praxis angewendet werden soll, erläuterte Feldmann so: Sobald der Hausarzt gemäß der überarbeiteten Vorgaben im Bundesmantelvertrag einen Patienten behandelt, erhält er die versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale. In allen anderen Fällen wird er mit der halben Grundpauschale vergütet. Die altersabhängige Versichertenpauschale wird zukünftig stärker differenziert, nämlich nach sechs Gruppen. Die Chronikerpauschale ist ein Zuschlag darauf, sie kann nur von jenen Hausärzten angesetzt werden, die den definierten hausärztlichen Versorgungsauftrag in vollem Umfang erfüllen, und bei Patienten mit mindestens einer chronischen Erkrankung.
„Ein wichtiges Ziel ist, das Gespräch des Arztes mit dem Patienten, dessen Angehörigen oder auch anderen an der Behandlung Beteiligten zu stärken“, hob Feldmann hervor. Sie kündigte zudem an, dass auch Haus- und Heimbesuche sowie an qualifizierte Praxismitarbeiter delegierbare Aufgaben in das neue Hausarztkapitel integriert würden. Das Kapitel für Kinder- und Jugendärzte erhalte ebenfalls eine neue, vergleichbare Struktur. © Rie/aerzteblatt.de

Nicht mit KÖHLER!
Da dieser "äusserst unärztliche Unsympath" jetzt merkt, dass er alles Vertrauen verspielt hat, wendet er sich mangels Alternative an die Basis! Wäre ihm das nur mal eingefallen bevor er sich auf seinen Egotrip begeben hat! Vielleicht merken jetzt so langsam auch die von ihm gehätschelten Fachärzte, dass sein einziges Programm die eigene Gier nach Macht und Geld ist!
Seit seiner Ägide sind wird Ärzte zum ersten Mal (!) nicht auf dem ersten Platz der geachtetsten Berufe. Die Menschen haben gemerkt, dass eine gewisse Ärztekaste den eigenen Gewinn vor die Gesundheit des Patienten stellt!
Dr. K. Raible, Überlingen
Dr. K. Raible, Überlingen

So geht Hausarzt, liebe KBV-Vorstände!
Zum anderen sind der ärztlichen Profession betriebswirtschaftliche und juristische Einflussgrößen ebenso wie knallharte ökonomische Fakten wesensfremd. Das erkennt man z. B. an einem früher objektiv betriebswirtschaftlich kalkulierten Punktwert von 5,1 Cent (damals 10 Pfennige; weitere Stellen hinter dem Komma lasse ich für Mediziner vereinfachend weg), der nichts anderes ist, als eine antiquierte Kalkulation v o r unserer letzten Währungsreform. De facto besteht aber lt. KBV-Vorstand Dr. med. Andreas Köhler ein Orientierungspunktwert von 3,5048 Cent, was de jure nach SGB V und Kartellrecht Pflichtenverletzung bzw. Absprachemissbrauch der öffentlich-rechtlichen GKV-Kassen wäre. Doch die KBV war aktuell trotz mehrfacher persönlicher Aufforderung nicht einmal in der Lage, ein hanebüchenes PROGNOS-Gutachten des Spitzenverbands Bund (SpiBu) der Gesetzlichen Krankenkassen entschieden zurückzuweisen, obgleich ihr substanzielle Fehler und betriebswirtschaftliche Absurditäten bekannt waren.
Andere, z. T. vernünftige KBV-Vorstandspositionen will ich hier nicht kommentieren. Nur so viel: Wir kommen an abgestuften, primärärztlichen, morbiditätsorientierten Versorgungsstrukturen nicht vorbei. Alle vergleichbaren Gesundheitssysteme arbeiten mit "gate-keeper"-, Lotsen- und Steuerungsfunktion von präformiertem medizinischen Laienwissen, Prävention, Schulungen für betroffene Patienten, primären Haus- und Facharztkonsultationen über spezialärztliche Versorgung in Praxis, Klinik, Schwerpunkt-, Hochleistungs-, Universitäts- und Maximalmedizin. Dies gilt auch als Antwort auf „Köhler will mehr Transparenz über die Arbeit der KBV an der ärztlichen Basis schaffen“ im heutigen aerzteblatt.de.
D a f ü r, und für die jedes Jahrzehnt sich multiplizierende Morbidität, medizinisch-technische und pharmazeutische Innovationen, Wissens- und Interventionsentwicklungen, Risiko- und Folgenabschätzungen m u s s es gerechtere und leistungsabbildende Kompensationen nicht nur für Ärztinnen und Ärzte geben.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM z. Zt. Kaprun/A

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