Ärzteschaft
Feldmann: Hausärztliche Vergütung soll reformiert werden
Freitag, 7. Dezember 2012
Berlin – Die hausärztliche Tätigkeit muss gestärkt und der Beruf des Hausarztes wieder attraktiver gemacht werden. Um diese Ziele zu erreichen, soll auch der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) überarbeitet werden. Zudem will die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit den Krankenkassen im Bundesmantelvertrag festlegen, wie das typische hausärztliche Leistungsspektrum in Zukunft aussehen soll. Das hat Regina Feldmann, Vorstandsmitglied der KBV, heute bei der Vertreterversammlung in Berlin klargestellt. „Bis Juli kommenden Jahres soll das neue Hausarztkapitel im EBM stehen“, erläuterte Feldmann.
Danach haben die geplanten Änderungen vier Ziele: Erstens das Spektrum der hausärztlichen Tätigkeit besser darzustellen. Zweitens den Praxen, die tatsächlich einen hausärztlichen Versorgungsauftrag wahrnehmen, ein angemessenes Honorar zukommen zu lassen. Drittens die wirtschaftliche Basis der Praxen zu sichern und viertens den Behandlungsbedarf in Abhängigkeit von der Morbidität der Patienten abzubilden.
„Zukünftig wird es eine altersgewichtete Versichertenpauschale geben sowie einen automatischen diagnoseabhängigen Zuschlag für Chroniker“, sagte Feldmann. Außerdem sind Pauschalen pro Behandlungsfall vorgesehen, um die Vorhaltekosten der Praxen zu finanzieren. Dabei wird es eine sogenannte versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale geben sowie gegebenenfalls einen Technik- und Gesprächszuschlag. Feldmann kündigte zudem an, dass es nur wenige neue EBM-Ziffern geben werde, und zwar für Gesprächsleistungen, die onkologische Mitbetreuung von Patienten, Geriatrie und Palliativmedizin.
Wie der neue EBM für Hausärzte in der Praxis angewendet werden soll, erläuterte Feldmann so: Sobald der Hausarzt gemäß der überarbeiteten Vorgaben im Bundesmantelvertrag einen Patienten behandelt, erhält er die versorgungsbereichsspezifische Grundpauschale. In allen anderen Fällen wird er mit der halben Grundpauschale vergütet. Die altersabhängige Versichertenpauschale wird zukünftig stärker differenziert, nämlich nach sechs Gruppen. Die Chronikerpauschale ist ein Zuschlag darauf, sie kann nur von jenen Hausärzten angesetzt werden, die den definierten hausärztlichen Versorgungsauftrag in vollem Umfang erfüllen, und bei Patienten mit mindestens einer chronischen Erkrankung.
„Ein wichtiges Ziel ist, das Gespräch des Arztes mit dem Patienten, dessen Angehörigen oder auch anderen an der Behandlung Beteiligten zu stärken“, hob Feldmann hervor. Sie kündigte zudem an, dass auch Haus- und Heimbesuche sowie an qualifizierte Praxismitarbeiter delegierbare Aufgaben in das neue Hausarztkapitel integriert würden. Das Kapitel für Kinder- und Jugendärzte erhalte ebenfalls eine neue, vergleichbare Struktur. © Rie/aerzteblatt.de

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