Ärzteschaft
KBV-Befragung zum Sicherstellungsauftrag stößt auf großes Interesse
Samstag, 8. Dezember 2012
Berlin – Seit dem Start der Befragung zum Sicherstellungsauftrag durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 21. November haben bereits mehr als 47 000 niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten teilgenommen. Dies teilte der KBV-Vorsitzende Andreas Köhler bei der Vertreterversammlung der KBV am 7. Dezember in Berlin mit. Der Spitzenverband der ambulanten ärztlichen Versorgung auf Bundesebene hatte alle rund 150 000 Vertragsärzte und Psychotherapeuten aufgerufen, ihre Meinung zur Beibehaltung des Sicherstellungsauftrages zu sagen. Dieser Auftrag verpflichtet die Kassenärztliche Bundesvereinig und die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder dazu, die ambulante ärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten umfassend sicherzustellen.
Die Auswertung der ersten Zwischenergebnisse zeigt, so Köhler, einen deutlichen Trend. Danach ist die Mehrheit der Ärzte und Psychotherapeuten mit dem jetzigen System unzufrieden und möchte, dass sie etwas ändert. Fast 80 Prozent der Befragten wollen aber, dass die ärztliche Selbstverwaltung den Sicherstellungsauftrag grundsätzlich behalten soll. 70 Prozent der Befragten plädieren dabei für bessere Rahmenbedingungen – vor allem für feste und kostendeckende Preise der ärztlichen Leistungen sowie für die Wiederherstellung der diagnostischen und therapeutischen Freiheit.
Interview mit Andreas Köhler: Sicherstellung – Freiheit oder Fessel?
Die KBV stellt den 150 000 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten die Grundsatzfrage: Unter welchen Bedingungen soll die umfassende ambulante Versorgung weiter garantiert werden?
Die Befragung, an der die Ärzte in schriftlicher Form oder online teilnehmen können, dauert noch bis Mitte Dezember. Sie wird vom Meinungsforschungsinstitut infas im Auftrag der KBV durchgeführt. Ende Januar 2013 soll der Abschlussbericht mit detaillierten Ergebnissen vorliegen. Weitere Informationen zur Befragung unter www.kbv.de/befragung. © JM/aerzteblatt.de

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