Ärzteschaft
Bayern: Arbeitsbelastung und Haftungsrisiken schrecken den Nachwuchs ab
Dienstag, 11. Dezember 2012
München – Eine hohe Arbeitsbelastung sowie die persönliche finanzielle Haftung für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln sind zwei der wesentlichen Faktoren, die junge Mediziner von einer Niederlassung in eigener Praxis abschrecken. Das sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns, Wolfgang Krombholz heute bei der Jahrespressekonferenz der KV in München.
Ein wichtiges Handlungsfeld für die KV sei die neue Bereitschaftsdienstordnung. Die Ärzteschaft in Bayern habe damit Handlungswillen und -fähigkeit bewiesen, so Krombholz. Die Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes sei unumgänglich, um die Versorgung aufrecht zu erhalten und unzumutbare Belastungen für die Ärzte zu vermeiden.
Zum Thema Regressrisiko verwies der KV-Vorstandsvorsitzende auf das große Echo, das eine von ihm im Herbst gestartete Informationskampagne zur aktuellen Wirtschaftlichkeitsprüfung hervorgerufen habe. Nach wie vor verfolge er das ehrgeizige Ziel, dass die Prüfung in der jetzigen Form aus dem Gesetz gestrichen und den Ärzten damit das Regressrisiko genommen werde, so Krombholz.
Neue Bedarfsplanung noch nicht ausreichend
Zur neuen Bedarfsplanung äußerte sich der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende Pedro Schmelz. Diese sei zwar wichtig, reiche aber nicht aus, um gerade die ländlichen Regionen für eine Niederlassung in eigener Praxis attraktiver zu machen. Besonders wichtig für die Praxen sei wirtschaftliche Planungssicherheit.
Mit einem neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM), der Anfang Januar 2013 in Kraft treten werde, habe man sich in Bayern darum bemüht, unter den bestehenden Rahmenbedingungen größtmögliche Sicherheit für die Praxen zu schaffen, so Schmelz. Er betonte aber, dass auch dieser neue HVM das grundsätzliche Problem der Unterfinanzierung der ambulanten Medizin nicht lösen könne.
Die zweite stellvertretende Vorstandvorsitzende der KV, Ilka Enger, forderte deshalb die Krankenkassen auf, ihrer eigentlichen Verantwortung gerecht zu werden und für die Kosten der medizinischen Versorgung ihrer Versicherten aufzukommen: „Aufgabe der Krankenkassen muss es wieder sein, die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung ihrer Versicherten zu übernehmen und zusammen mit uns, dem Vorstand der KV, strukturelle Bedingungen zu schaffen, damit die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auch weiterhin für ihre Patienten da sein können“, sagte sie. © hil/aerzteblatt.de

Rechtliche Grundlage für Regress?

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