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Politik

CDU-Vize Klöckner gegen Sterbehilfe-Gesetz­entwurf

Dienstag, 11. Dezember 2012

Julia-Klöckner dpa

Berlin – Die neue stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner wendet sich in scharfer Form gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Verbot der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Die Vorlage von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarren­berger (FDP) sei eine „Scheinlösung”, da sie vorgebe etwas zu verbieten, in Wahrheit aber die nicht gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid erst „salonfähig” mache, sagte Klöckner der Tageszeitung Die Welt vom Mittwoch. Das Gesetz bedeute einen „Abschied von der Humanität”. Am Mittwoch berät Rechts­aus­schuss des Bundestages mit Fachleuten den Vorschlag.

Klöckner, die auch CDU-Landesvorsitzende in Rheinland-Pfalz ist, rief die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu auf, das Gesetz noch im laufenden Verfahren zu stoppen. Der Bundestag hat den Entwurf bereits in Erster Lesung beraten. Auch das Verfahren sei unangemessen, so Klöckner. Innerhalb von nur zwei Monaten solle das Gesetz durch das Parlament „gejagt” werden. Dem müsse die Fraktion notfalls mit einem eignen Gegenentwurf Einhalt gebieten.

Die CDU-Politikerin, die auch Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist, erklärte, dass der Gesetzesentwurf auch nicht mit dem Koalitionsvertrag vereinbar sei. Ziel der christlich-liberalen Bundesregierung sei es nicht, in „Deutschland Verhältnisse zu schaffen, wie in den Schweiz oder den Niederlanden”.

Klöckner forderte auch FDP-Chef Philipp Rösler zum Eingreifen auf: „Ich glaube nicht, dass die FDP in dieser Frage geschlossen hinter Frau Leutheusser-Schnarrenberger steht.” Rösler sei ebenfalls wie sie gerade wieder ins ZdK gewählt worden, das eine klar ablehnende Stellungnahme zu diesem Gesetzesentwurf abgegeben habe. Klöckner: „Ich hoffe, dass der Minister noch einmal mit seiner Kollegin redet.” © kna/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #107356
w.strecker
am Donnerstag, 13. Dezember 2012, 13:58

Unkenntnis

Die Stellungnahme von Frau Klöckner ist typisch für eine Politikerin, die über Dinge
redet die sie nicht kennt. Wenn dann noch Dogmen nachgebetet werden,ist das
besonders frustran .
Avatar #87252
advokatus diaboli
am Mittwoch, 12. Dezember 2012, 13:50

Sterbehilfe und Palliativmedizin sind kein Widerspruch in sich!

Mit Verlaub: Hierzulande sollten wir uns an den Regelungen in der Schweiz orientieren, und zwar auch mit Blick auf das Berufsrecht der Ärzteschaft. Die Palliativmedizin ist ohne Frage "segensreich", wenngleich diese Gefahr läuft, angesichts der Dauerdebatte in einem besonderem Maße klerikalisiert zu werden; ein Umstand, der zunehmend unerträglich wird, da es eben keinen Widerspruch zwischen den verschiedenen Handlungsoptionen aus der Innenperspektive des Schwersterkrankten gibt. Weder der Hospizbewegung noch der Palliativmedizin gelingt es überzeugend darzulegen, warum im Zweifel der schwersterkrankte und sterbende Patient nicht einen frei verantwortlichen Suizid zum Zwecke der Beendigung des langen Leids in Erwägung ziehen sollte.
Dass die Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen hier nicht bereit sind, diesen letzten Weg des Patienten mit zu begleiten, ist daher nicht akzeptabel. In dieser Haltung offenbart sich eine gewisse Ignoranz gegenüber dem freien Willen des Patienten - eine Ignoranz, die auch dem Stand der Palliativmediziner wohl nicht gerecht wird, sehen wir mal davon ab, dass auch die Palliativmediziner als ultima ratio die terminale Sedierung (nach strenger Indikation) in Erwägung ziehen können.
Avatar #107281
gerngesund
am Mittwoch, 12. Dezember 2012, 02:40

Betroffene brauchen Professionelle!

Das Manko an diesem Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht, dass er sowohl Menschen im Stich lässt, die für sich den Suizid für unausweichlich halten, als auch jene, die ihnen dabei assistieren sollen.

Ich bin immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen Menschen aus sozialer Einsamkeit oder fehlendem Wissen um therapeutische Möglichkeiten den Suizid wählen. Die Lösung für ihr Problem ist aber offenkundig nicht der Suizid, sondern soziale Hilfe und adäquate Therapie, wie die Palliativmedizin und die Hospizbewegung überzeugend darlegen. Die Menschen brauchen eine hochprofessionelle Hilfe mit einer entsprechenden Ausstattung, die rein ehrenamtlich nicht zu leisten ist.
In den Fällen, in denen man mit Fug und Recht von einem Freitod sprechen könnte, schließt der Gesetzentwurf nach meinem Empfinden Profis aus, die wissen, wie man es richtig machen kann, und das in einer Atmosphäre, die man nicht als menschenunwürdig empfinden muss.

Die Beihilfe zum Suizid bleibt in den Händen von Freunden und Angehörigen, die auf sich selbst gestellt bleiben.

Ein Gesetz, das für Betroffene wirklich hilfreich sein sollte, müsste eine dem Schwangerschaftsabbruch entsprechende Beratungslösung bei in Sozialarbeit, Palliativmedizin und Psychiatrie erfahrenen Beratern mit einer ergebnisoffenen Beratung vorsehen und eine solche Beratung auch finanziell ausstatten. Alles andere ist Augenwischerei, die die Tabuisierung beibehält und Betroffene und deren Freunde und Angehörige letztlich im Stich lässt.

Warum die kath. Kirche darauf beharrt, der Tod gehöre allein in Gottes Hand, wo das gesamte (!) restliche Leben kulturell und medizinisch gestaltet ist, ist mir ein bleibendes Rätsel. Die ev. Kirche in Person von Präses Schneider hält zwar daran fest, dass es um den Menschen und nicht ums hehre Prinzip geht, und dass man sich aus Liebe um den Menschen auch "die Hände dreckig" machen müsse, aber aus Sorge vor der Öffentlichen Wirkung (Protestantismus sei "für Suizid") bleibt er in meinen Augen mit seiner Stellungnahme halbherzig und ist in meinen Augen auch in der EKD nicht wirklich mehrheitsfähig.

Wenn jetzt ein Gesetzentwurf durchkommt, wäre es beschämend, wenn er kostenneutral auf eine Beratungspflicht verzichtet und die Betroffenen Vereinen und Angeboten überlässt, von denen der Entwurf selber in der Vorbemerkung schreibt, dass sie an einer umfassenden Beratung nur wenig Interesse haben. Wenn diese Vereine in die Illegalität gedrängt werden, wird es deren Beratungsinteresse nicht vergrößern und Betroffene werden gezwungen, auf Hilfe zu verzichten oder sich auf immer halbseidenere Angebote einlassen zu müssen. Und das wäre ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde.
Avatar #110206
kairoprax
am Dienstag, 11. Dezember 2012, 21:57

klares Ja zum Sterbehilfe-Gesetz­entwurf !

Da geht mir das Messer imSack auf!

Juristisch und medizinisch gesehen geht überhaupt nichts an dem Entwurf des Justizministeriums vorbei. Ich habe das Geeiere satt, daß uns eine Kirche erzählen will, was ärztliches Handeln ist. Eine Kirche ist das, die weder mit Frauen noch mit Geschiedenen noch mit HIV-Positiven, nicht einmal mit Protestanten und zölibatsfernen katholischen Priestern angemessen umgehen möchte. Von dieser Kirche möchte ich mir nicht sagen lassen, was ethisch ist und was nicht. Dafür gibt es Gesetze, die für alle gemachtz sind, nicht nur für Päpste, Bischöfe und Mitglieder des Zentralkommitees - schon dieser Name spricht Bände über die Basisnähe!

Apropos Basisnähe.

Ich denke, die CDU, die ja immerhin ein "C" und ein "D" im Namen hat, braucht sich nicht zu wundern, wenn ihr die Mitglieder abtrünnig werden. Wer sich derart an falsch-konservativen Standpunktenorientieren versucht, steht bald ganz allein auf weiter Flur.

Ich bin bestürzt, weil ich meinte, die jüngste Frau im CDU-Vorstand würde beim Entstauben helfen. Sie staubt noch mehr als die meisten ihrer staubigsten Parteifreunde. Schade, Chance verpasst.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, hat schon einmal Rückgrat bewiesen, als sie zurücktrat, als der Lauschangriff gegen die Demokratie beschlossen wurde. Wenn diesmal Frau Klöckner es schaffen würde, Gott (!) verhüte das, das Grundgesetz auszuhebeln zugunsten ihres Weltbilds, wäre das mehr als ein Grund, ein zweites Mal zurückzutreten.

Aber noch sind wir ja ein Rechtsstaat.

Dr. Karlheinz Bayer, Bad Peterstal
Avatar #87252
advokatus diaboli
am Dienstag, 11. Dezember 2012, 20:41

ZdK ist keine parlamentarische Kraft!

Mit Verlaub: Frau Klöckner mag sich bei ihrer Gewissensentscheidung an den christlichen Werten - hier: näher an den katholischen Zentraldogmen - orientieren, im Übrigen aber den Grundsatz der staatlichen Neutralität wahren, so wie es ferner Herrn Rösler anbefohlen ist.

Ein Blick in das Grundgesetz erleichtert die Rechts- und damit auch die rechtsethische Entscheidungsfindung. Die Sterbehilfe ist und bleibt eine ethisch und humane Entscheidungsoption, die allein in das Ermessen des schwersterkrankten Patienten gestellt ist.

Eine Beihilfe hierzu muss straffrei bleiben, auch wenn es gilt, die kommerzielle Sterbehilfe zu verbieten. Hierzulande brauchen wir keine Regelung, wie etwa in Österreich.

Dass die katholische Kirche hierzu eine andere Auffassung hegt, ist – mit Verlaub – von untergeordneter Bedeutung.
Der „Glaube mag Berge versetzen“ und die „Speisung der 5000“ ermöglichen, nicht aber die Grundrechte versenken! Punkt um!
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