Politik
Einigung über die Finanzierung zum Aufbau klinischer Krebsregister
Donnerstag, 13. Dezember 2012
Berlin – Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), Vertreter der Länder sowie die Deutsche Krebshilfe haben sich auf eine Finanzierung zum Aufbau klinischer Krebsregister geeinigt, wie sie im Entwurf des Krebsfrüherkennnungs- und -registergesetzes (KFRG) vorgesehen sind. 90 Prozent des rund acht Millionen teuren Investitionsbedarfs übernimmt die Deutsche Krebshilfe, die verbleibenden zehn Prozent tragen die Länder. „Der Aufbau klinischer Krebsregister ist ein wichtiger Baustein des Nationalen Krebsplans. Wir sind daher stolz darauf, eine gemeinsame Lösung auf den Weg gebracht zu haben“, erklärte Bundesgesundheitsminister Bahr heute in Berlin.
Hans-Peter Krämer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe, zeigte sich mit dieser Lösung ebenfalls zufrieden: „Die Deutsche Krebshilfe hat beschlossen, 90 Prozent der Erstkosten zu übernehmen, weil wir davon überzeugt sind, dass das Gesetz die Krebsversorgung entscheidend verbessern wird“. Krämer bezeichnete die bisherigen Strukturen in Deutschland als „unbefriedigend“, andere Länder hätten schon lange nationale Krebsregister.
Andreas Storm, Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz und Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes, erklärte, dass sich die Länder trotz schwieriger Finanzlagen einstimmig zum nationalen Krebsplan und der flächendeckenden Einführung klinischer Krebsregister bekannt hätten. Damit sei der Aufbau der klinischen Krebsregister finanziell gesichert.
Die laufenden Kosten von geschätzten 57 Millionen Euro im Jahr sollen laut KFRG-Entwurf zu 90 Prozent die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, zehn Prozent die Länder. „Den Löwenanteil tragen die gesetzlichen Krankenkassen, da sie von einer besseren Versorgungsqualität unmittelbar profitieren werden“, sagte Bahr und fügte an, dass er auch eine Beteiligung der Privaten Krankenversicherung wünschenswert fände.
Bereits gestern war der KFRG-Entwurf in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses mehrheitlich begrüßt worden. Er sieht im Kern vor, dass die Länder flächendeckende klinische Krebsregister einrichten, die im Verlaufe einer Krebsbehandlung alle anfallenden Daten einheitlich erfassen und auswerten. So sollen bundesweit einheitliche Strukturen geschaffen werden, um die medizinische Versorgungsqualität von Krebspatienten vergleichen und verbessern zu können. © SK/aerzteblatt.de

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