Ärzteschaft
Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung steigt in Baden-Württemberg um 4,5 Prozent
Freitag, 14. Dezember 2012
Stuttgart – Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung der Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg wird 2013 um insgesamt 4,5 Prozent erhöht. Darauf haben sich Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) geeinigt. Vorgesehen ist, mit einem Teil der Erhöhung einzelne Bereiche wie etwa die Substitution, das ambulante Operieren oder die Stützung von Behandlungsfällen in Notfallpraxen gezielt zu fördern.
„Die Selbstverwaltung in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass sie auch in schwierigen Situationen in der Lage ist, vernünftige Lösungen zu finden“, lobte KVBW-Chef Norbert Metke bei der Vertreterversammlung (VV) Anfang Dezember die Einigung. Er begrüßte vor allem, dass die Kassen die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes schon 2013 mit mehr als sechs Millionen Euro unterstützen wollen.
Darüber hinaus hatten sich die Verhandlungspartner darauf geeinigt, die probatorischen und genehmigungspflichtigen Leistungen in der Psychotherapie künftig nicht mehr aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu bezahlen. „In einem wesentlichen Bereich ärztlicher Leistung sind wir damit zu einem System fester Preise gekommen. Gleichzeitig tragen die Kassen das Risiko für künftige Mengensteigerungen“, freute sich Metke.
Der KV-Vorstand betonte, dass die KVBW die erste KV in Deutschland sei, in deren Bezirk eine Einigung mit den Kassen erzielt werden konnte: „Wir haben damit eine Schiedsamtslösung vermieden und Klarheit geschaffen.“ Vorausgegangen waren erhebliche Auseinandersetzungen auf Bundesebene, die in massiven Protestmaßnahmen der Ärzte mündeten. © hil/aerzteblatt.de

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