Politik
Hebammen und Krankenkassen streiten weiter über adäquate Vergütung
Freitag, 14. Dezember 2012
Berlin – Der Streit um die Hebammenhonorare geht weiter. Die Schiedsstelle vertagte die Verhandlung nach Antrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Ende Januar. Offenbar hatte die GKV die Vergütungsansprüche der Hebammenverbände bis dato nicht adäquat prüfen können und die finanziellen Belastungen sowie die Ergebnisse der IGES-Studie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erneut angezweifelt.
Laut Deutschem Hebammenverband (DHV) liegen die Unterlagen den Schiedsstellenmitgliedern bereits seit August vor. „Es ist uns völlig unverständlich, dass die Zeit zu einer Überprüfung nicht reichen soll“, konstatierte Verbandspräsidentin Martina Klenk. Noch unfassbarer sei, dass die Krankenkassen bis heute nicht in der Lage gewesen seien, eigene Berechnungen zu präsentieren. Der Verband warf den Krankenkassen vor, die erforderlichen Vergütungserhöhungen für Hebammen bewusst zu verschleppen.
Beigelegt ist dagegen der Streit um die Erhöhung der Betriebskostenpauschale. Die neue Vereinbarung sieht vor, dass Geburtshäuser, die die Qualitätsanforderungen voll erfüllen, ab 1. Januar 2013 einen erhöhten Betrag von 707 Euro erhalten. „Wir hatten uns für die Betriebskostenpauschale ein besseres Ergebnis erhofft und sind mit dem Ergebnis deshalb nur bedingt zufrieden“, unterstrich DHV-Pressereferentin Edith Wolber gegenüber dem Ärzteblatt. Umso wichtiger sei es, dass die geforderte Vergütungserhöhung im Januar endlich unter Dach und Fach zu bringen. © hil/aerzteblatt.de

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