Ärzteschaft
Mehr Transparenz zur Verhinderung von Korruption: Neue Broschüre der KBV
Montag, 17. Dezember 2012
Berlin – Mit der neuen Broschüre „Richtig kooperieren“ will die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Vertragsärztinnen und – ärzten einen Überblick geben, welche Formen der Zusammenarbeit in ihrem täglichen Praxisalltag zulässig sind und welche nicht. Die KBV will damit für mehr Transparenz und Klarheit sorgen.
„Jede Form der Korruption oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen gehört bestraft“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler bei der Pressekonferenz anlässlich der Präsentation der Broschüre heute in Berlin. „Ich bin überzeugt, dass die niedergelassenen Ärzte sich der großen Verantwortung gegenüber ihren Patienten und auch sich selbst und ihrem Beruf gegenüber bewusst sind und sich korrekt verhalten“, betonte Köhler.
Für die wenigen Ausnahmen gebe es einen Rechtsrahmen, der Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Gerichten alle nötigen Instrumente an die Hand gibt, um Verstöße zu ahnden. „Neue Gesetze brauchen wir nicht.“
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Es gebe für Ärzte sowohl im Berufsrecht als auch im Sozialrecht klare Regeln, welche Zusammenarbeit zulässig und welche unzulässig ist, erläuterte die KBV-Vorstandsvorsitzende Regina Feldmann: „Unzulässig ist es beispielsweise, wenn Ärzte und Pharmaunternehmen eine Anwendungsbeobachtung vereinbaren, die vom teilnehmenden Arzt fordert, den Patienten auf ein anderes Präparat umzustellen. Das verletzt die Verordnungsfreiheit des Arztes.
Die Broschüre listet praxisnahe Beispiele zu den Themenbereichen Zusammenarbeit von Vertragsärzten, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Sponsoring durch die Industrie sowie Kooperationen zwischen Krankenhaus und Vertragsarzt auf. Sie soll als Orientierungshilfe im Arbeitsalltag dienen und gibt einen Überblick wichtiger Paragrafen des Berufs- und Sozialrechts.
Die KBV hat die Broschüre auch erarbeitet, um zu zeigen, dass es bereits zahlreiche Anti-Korruptions-Vorschriften für Ärzte gibt. „Der aktuelle Rechtsrahmen reicht aus“, sagte Köhler. Ärzte hätten auch keinen Freibrief für Korruption, wie eine öffentliche Diskussion im Sommer 2012 vermuten ließ. Anlass war ein Urteil des Bundesgerichtshofes: Da Vertragsärzte keine Amtsträger oder Beauftragten der gesetzlichen Krankenkassen sind, besteht bei ihnen kein Straftatbestand der Bestechlichkeit im Amt, wenn sie von der Pharmaindustrie Geschenke als Gegenleistung für die Verordnung von Medikamenten annehmen.
Das Urteil ändere aber nichts daran, dass die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten sowohl im Berufsrecht als auch im Sozialrecht geregelt ist und Verstöße entsprechend geahndet werden, so die KBV. Die Publikation erläutert, welche Folgen bei einem falschen Verhalten drohen: Sie reichen von einer Verwarnung über den Entzug der Zulassung bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
Die Broschüre „Richtig kooperieren“ aus der Reihe PraxisWissen lag dem Deutschen Ärzteblatt Heft 50 vom 14. Dezember bei und kann unter www.kbv.de/42541.html heruntergeladen werden. © pb/aerzteblatt.de

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