Hochschulen
Medizinstudierende begrüßen Übergangsregelung für Hausarztfamulaturen
Dienstag, 18. Dezember 2012
Berlin – Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) hat eine vom Bundesrat beschlossene Regelung für die Pflichtfamulatur in Hausarztpraxen begrüßt. Danach müssen Studierende, die sich bis zum 10. Juni 2015 zum zweiten Abschnitt des Examens nach neuer Approbationsordnung melden, diese Famulatur nicht nachweisen.
Außerdem sieht die Regelung vor, dass Studierende, die wegen Krankheit, Schwangerschaft, der Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger gezwungen sind, ihr Studium zu verlängern, sich auch ein Jahr später noch ohne diese Famulatur zum zweiten Staatsexamen anmelden können.
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„Aber wer sein Studium wegen Promotion oder Auslandssemester verlängert, der muss die Famulatur nachweisen“, hieß es aus der bvmd.
Die Medizinstudierendenorganisation betonte, sie sei grundsätzlich gegen eine verpflichtende Famulatur in einer Hausarztpraxis. Unter den gegebenen Umständen sei die Übergangsregelung aber „fair und wohlüberlegt“. Wichtiger sei jedoch eine qualitative Stärkung der Allgemeinmedizin an medizinischen Fakultäten, zum Beispiel durch die Einrichtung von mehr Lehrstühlen. © hil/aerzteblatt.de

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