Ausland
Straßburg weist Einspruch gegen Sterbehilfeurteil ab
Mittwoch, 19. Dezember 2012
Straßburg – Das im Juli gefällte Kammerurteil zur Sterbehilfe des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs ist rechtskräftig. Die Straßburger Richter lehnten einen Einspruch dagegen ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
In dem Fall geht es um einen Mann aus Braunschweig, der bei deutschen Behörden vergeblich um Erlaubnis für Beihilfe zum Suizid seiner querschnittsgelähmten Frau nachgesucht hatte. Er sah in der Ablehnung des Antrags unter anderem seine eigenen Rechte sowie die Rechte seiner Frau auf Achtung des Privatlebens und auf ein menschenwürdiges Sterben verletzt, da sie gezwungen gewesen seien, für die Selbsttötung in die Schweiz zu reisen.
Der Menschenrechtsgerichtshof hatte im Juli dem Kläger in Teilen Recht gegeben, aber kein Grundsatzurteil in der Frage um ein mögliches Recht auf Sterbehilfe gefällt. Daraufhin verlangte der Kläger eine erneute Prüfung durch die Große Kammer des Gerichtshofes; diese wurde nun abgelehnt.
Die Richter hatten sich in ihrem Urteil auf eine formale Kritik an deutschen Gerichten beschränkt, die den Fall nicht ausreichend geprüft hätten. Die Beschwerde des Klägers im Namen seiner Frau wiesen sie jedoch zurück, da ihre Rechte nicht auf ihn übertragbar seien. Zudem wäre die sachliche Prüfung primär die Pflicht der deutschen Behörden gewesen.
Die Weigerung der deutschen Justiz, die Beschwerde des Mannes auch nach dem Tod seiner Frau weiterzuverfolgen, wertete der Gerichtshof als Verstoß gegen das Recht auf Privat- und Familienleben des Klägers. Die Richter sprachen dem Mann 2.500 Euro Entschädigung sowie rund 27.000 Euro für die entstandenen Kosten zu.
aerzteblatt.de
Die Frau des Beschwerdeführers war nach einem Sturz 2002 querschnittsgelähmt und auf künstliche Beatmung angewiesen. Sie wollte daher nach Angaben des Gerichts ihrem Leben ein Ende setzen.
2004 beantragte sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel die Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Medikaments, das ihr die Selbsttötung zu Hause ermöglicht hätte. Das Bundesinstitut lehnte den Antrag ab. Im Februar 2005 nahm sich die Frau mit Hilfe des Suizidhilfe-Vereins „Dignitas“ in der Schweiz das Leben. © kna/aerzteblatt.de

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