Ärzteschaft
Neuer Vertrag zur Früherkennung von Sehschwächen bei Kleinkindern
Donnerstag, 20. Dezember 2012
Hannover – Einen neuen Vertrag zur Früherkennung von Sehschwächen bei Kleinkindern hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen mit der Knappschaft geschlossen. Er soll dazu beitragen, Sehschwächen frühzeitig zu erkennen. „Eine erfolgreiche Behandlung kann zeitnah eingeleitet werden, wodurch die Sehfähigkeit der Kleinkinder verbessert wird“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch heute in Hannover. Er hoffe, das Engagement der Knappschaft, werde Nachahmer finden, sagte er.
Die Vorsorgeuntersuchung erfolgt bei Fachärzten für Augenheilkunde. Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2013. Alle bei der Knappschaft versicherten Kinder vom 31. bis zum 42. Lebensmonat können die Leistung in Anspruch nehmen.
„Eine Vielzahl von Sehschwächen kann erfolgreich behandelt werden, wenn sie frühzeitig im Kindesalter entdeckt wird. Dafür ebnet der Vertrag den Weg“, sagte Achim Sohns von der Knappschaft. © hil/aerzteblatt.de

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