Vermischtes
Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat
Donnerstag, 3. Januar 2013
Saarbrücken - Das Saarland gibt als eines der ersten Bundesländer seit dem 2. Januar 2013 die neuen Schwerbehindertenausweises im Scheckkartenformat aus. Damit gehört der relativ große Schwerbehindertenausweis in Papierform der Vergangenheit an. „Mit dem neuen Ausweis setzen wir eine Forderung der UN-Konvention um. Der Ausweis erfüllt den Wunsch behinderter Menschen nach einem kleineren Ausweisformat, das weniger diskriminierend wirkt“, erklärte der saarländische Sozialminister Andreas Storm.
Ebenso wie der neue Personalausweis, die Gesundheitskarte oder die Bankkarte ist der Schwerbehindertenausweis aus Plastik. Damit ist er haltbarer und benutzerfreundlicher als das alte Papierdokument. Neben Angaben in Braille-Schrift für blinde Menschen enthält der neue Ausweis zusätzlich einen Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache. Dies soll die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen im Ausland erleichtern.
Die Einführung des Plastikausweises erfolgt schrittweise, jedes Bundesland kann selbst bestimmen, ab wann es die neuen Karten ausgibt. Spätestens bis zum Jahr 2015 soll die Umstellung jedoch bundesweit abgeschlossen sein.
Die Informationen auf dem neuen Ausweis entsprechen ebenso wie die orange-grüne Farbgebung denen des alten Dokuments. Wie bisher ist der Ausweisinhaber auf einem Passfoto auf der Vorderseite abgebildet. Daneben sind Name, Geschäftszeichen, Gültigkeit und gegebenenfalls die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson vermerkt.
Auf der Rückseite der Karte befinden sich Angaben zur Behinderungsart und Ausprägung, der Grad der Behinderung, die Daten des behinderten Menschen (Name, Geburtsdatum) sowie die ausstellende Behörde und nochmals das Geschäftszeichen. Künftig sind auf der Rückseite auch Sondervermerke nach Landesrecht möglich.
„Die bisherigen Schwerbehindertenausweise in Papierform behalten bis zum zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit dem alten Ausweis in Anspruch genommen werden. Sie müssen nicht zwingend umgetauscht oder vorher neu ausgestellt werden“, sagte Sozialminister Andreas Storm.
Der Umtausch bzw. die Erstellung eines neuen Ausweises sind kostenfrei. Es muss jedoch ein Lichtbild mitgebracht werden. Wichtig ist auch, dass Personen, die Ausweise für einen Angehörigen umtauschen wollen, eine Bevollmächtigung hierfür vorlegen. Zur Prüfung der Identität wird der neue Ausweis nach Vorlage des Personalausweises ausgehändigt. © KBr/aerzteblatt.de

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