Politik
Bundesregierung plant einheitliches Berufsgesetz für Pflegeausbildungen
Montag, 7. Januar 2013
Berlin – Die Bundesregierung möchte die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einem Berufsgesetz zusammenführen. Das berichtet sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. Das geplante neue Pflegeberufegesetz werde auch einheitliche Zugangsvoraussetzungen für die Pflegeausbildung festlegen, schreibt die Bundesregierung. Als Grundlage für das Gesetz diene ein Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Pflegeberufe.
Laut ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage sollen auch weiterhin Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss eine Pflegeausbildung beginnen können. Bei einer Anhebung der Zugangsvoraussetzungen zur Krankenpflegeausbildung von zehn auf zwölf Jahre allgemeine Schulbildung würde etwa der Hälfte aller heutigen Auszubildenden diese Ausbildung nicht mehr offen stehen, mit den entsprechenden Folgewirkungen auf den zur Verfügung stehenden Bewerberpool“, gibt die Bundesregierung zu bedenken.
In den EU-Mitgliedstaaten, in denen für den Zugang zur Krankenpflegeausbildung eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung vorausgesetzt werde, sei das Ausbildungsniveau nicht erkennbar höher als in Deutschland.
In den vergangenen Wochen und Monaten hatten Pflegeverbände wiederholt gefordert, nur Abiturienten oder Bewerber mit vergleichbarem Abschluss für eine Pflegeausbildung zuzulassen. Am 24. Januar wird der Binnenmarkt-Ausschuss des EU-Parlamentes über eine EU-Richtlinie abschließend beraten, die auch die Pflegeausbildung einheitlich regeln soll. © hil/aerzteblatt.de

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