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Politik

Korruption: Gesetzesänderung für Ärzte geplant

Dienstag, 15. Januar 2013

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat heute Berichte bestätigt, wonach nun doch Gesetzesänderungen geplant sind, um besser als bisher gegen Korruption bei Ärztinnen und Ärzten vorzugehen. Die Koalition erwägt nach Angaben eines BMG-­Sprechers, Kassen­ärztlichen Vereinigungen zu erlauben, Informationen an andere Orga­nisationen, beispielsweise Landesärztekammern, weiterzugeben.

Vorgesehen ist, einen entsprechenden Änderungsantrag an das Krebsregistergesetz anzuhängen, das in Kürze im Bundestag verabschiedet werden soll. Offen ist dem Vernehmen nach noch, ob dafür tatsächlich das Strafrecht geändert wird. Infrage kämen auch Neuregelungen der berufsrechtlichen Bestimmungen für Ärztinnen und Ärzte oder Änderungen am Sozialgesetzbuch V.

Ob Korruptionsvorwürfen bislang nur unzureichend nachgegangen wurde oder ob Korruption möglicherweise nicht hart genug geahndet wurde, prüft das BMG derzeit noch. Hierzu werte man derzeit Stellungnahmen der zuständigen Verbände und Länder aus, hieß es.

„Ich begrüße diese Stärkung des ärztlichen Standes- und Berufsrechts ausdrücklich“, urteilte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst. „Das macht datenschutzrechtlich den Weg frei, Korruption wirkungsvoll zu verfolgen.“ Windhorst stellte gleichzeitig klar, es gehe darum, gegen eine Minderheit in der Ärzteschaft vorzu­gehen, die die Regeln des Berufsrechts nicht akzeptiere.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Mecklenburg-Vorpommern erklärte hingegen, das derzeitige Regelwerk reiche aus, um gegen korrupte Ärzte vorzugehen. „Von unseren etwas mehr als 3.000 niedergelassenen, ermächtigten und angestellten Ärzten sowie Psychologischen Psychotherapeuten im Land sind im Jahr 2011 bei neun und 2012 bei zwölf Ärzten Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Darunter war kein einziger Korruptionsverdacht“, betonte der KV-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Eckert.

Die Korruption von niedergelassenen Ärzten müsse strafrechtliche Konsequenzen haben, forderte hingegen Maria Klein-Schmeink, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen. Nur so könne korruptes Verhalten durch Polizei und Staatsanwaltschaften ermittelt und dann strafrechtlich verfolgt werden.

© Rie/aerzteblatt.de

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