Politik
Pflegerat wirft Politik Versagen vor
Donnerstag, 24. Januar 2013
Berlin – Der Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR), Andreas Westerfellhaus, hat der Bundesregierung Versagen bei der Pflegereform vorgeworfen. Sie habe bisher kaum eines der Versprechen des Koalitionsvertrags eingehalten. Der Rat wolle seine Berufsgruppe nun durch die Gründung von Pflegekammern in die Selbstverwaltung führen. Vom Beschluss des Landtages von Schleswig-Holstein, eine Pflegekammer einzurichten, erwartete Westerfellhaus einen „Domino-Effekt“. Der Pflegeratspräsident äußerte sich heute zum Auftakt eines morgen beginnenden zweitägigen Pflegekongresses in Berlin.
„Verärgert“ zeigte er sich über die gestrige Entscheidung des zuständigen Ausschusses des EU-Parlaments, wonach zehn Jahre Schulausbildung reichen, um Krankenschwester oder -pfleger zu werden. Angesichts wachsender Herausforderungen sei stattdessen eine Akademisierung der Ausbildung nötig. „Der Wert und die Unabdingbarkeit der professionellen Pflege ist in Deutschland nicht allen Politikerinnen und Politikern präsent“, so der DPR-Präsident.
Westerfellhaus forderte eine grundlegende Reform der Pflege, bei der alles auf den Prüfstand gehöre. Der Leitgedanke müsse lauten: Wer kann was für den Patienten am besten leisten? Die Regierung habe es bislang nicht geschafft, ein Versorgungsstrukturgesetz für die Pflege auf den Weg zu bringen. Ferner fehle die Neubestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, sowie ein Berufsgesetz, das verbindlich die Ausbildung und die Verantwortlichkeiten festlege. Auch sei eine angemessene Finanzierung nötig, um den Beruf attraktiv zu machen.
Nach Einschätzung des Salzburger Pflegewissenschaftlers Jürgen Osterbrink verharrt das deutsche Gesundheitssystem in den 80er Jahren. Es stehe weltweit als Schlusslicht da. Als Gründe nannte er eine fehlende Professionalisierung, ferner gebe es Machtkämpfe, weil man an „asymmetrischen Beziehungen“ und einem unterschiedlichen Selbstverständnis der Berufsgruppen festhalte. Es sei zudem „völlig unverständlich“ warum Deutschland bislang noch nicht die EU-Richtlinie zu Pflege unterzeichnet habe.
Instrument zur Personalbemessung fehlt
Osterbrink verwies darauf, dass es etwa in Österreich schon seit 1997 eine bundesweite Berufsordnung gebe, in der eigenverantwortliche Tätigkeiten der Pflegekräfte geregelt seien. In Deutschland gibt es eine solche Berufsordnung nur in vier Bundesländern. Ferner gebe es einen Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) der die Personalausstattung für die Pflege festlege. In Deutschland dagegen existiere kein bundesweit einheitliches Instrument zur Personalbemessung. Das sei ein Grund für die Unterbesetzung in den Kliniken. © kna/aerzteblatt.de

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