Ärzteschaft
Sachsen und Thüringen erproben Zukunftsmodell zur Arzneimittelversorgung
Freitag, 25. Januar 2013
Berlin – In Sachsen und Thüringen gibt es grünes Licht für ein Modell zur Optimierung der Arzneimittelversorgung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Sachsen und Thüringen, die Landesapothekerverbände Sachsen und Thüringen und die AOK PLUS haben einem entsprechenden Eckpunktepapier jetzt zugestimmt.
„Wir erhoffen uns durch dieses zukunftsweisende Modellvorhaben Vorteile für Patienten und Ärzte: Für die Patienten wird die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht, und für die Ärzte sinkt das Regressrisiko“, sagte Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Das Eckpunktepapier regelt die Umsetzung des gemeinsamen Arzneimittelkonzepts der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände. Es besteht aus drei Elementen, die stufenweise eingeführt werden: Die Wirkstoffverordnung (Stufe 1) und der wirkstoffbezogene Medikationskatalog (Stufe 2) sollen beide im dritten Quartal 2013 und das Medikationsmanagement (Stufe 3) im vierten Quartal 2013 starten.
Bei der Wirkstoffverordnung verschreibt der Arzt den Wirkstoff und der Apotheker wählt das Präparat aus. Der Medikationskatalog ist eine evidenzbasierte Entscheidungshilfe für den Arzt, welcher Arzneistoff für welche Indikation empfehlenswert ist. Das Medikationsmanagement richtet sich an Patienten, die mehrere Arzneimittel dauerhaft einnehmen: Sie werden von einem Arzt und einem Apotheker betreut, um die Arzneimitteltherapiesicherheit und Therapietreue zu verbessern.
Den Vertragspartnern zufolge soll das neue Modell langfristig preisorientierte Wirtschaftlichkeitsprüfungen ganz ablösen. „Wir sind überzeugt davon, dass sich ein großer Nutzen für die Menschen und das Gesundheitssystem nachweisen lässt“, so Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA. © hil/aerzteblatt.de

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