Medizin
EMA: Sicherheitsprüfung zu Kontrazeptiva der dritten und vierten Generation
Dienstag, 29. Januar 2013
London – Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) will auf Antrag Frankreichs hin kombinierte orale Kontrazeptiva der dritten und vierten Generation überprüfen. Es geht um die Frage, ob die Verwendung bestimmter Antibabypillen aufgrund eines erhöhten Thromboserisikos eingeschränkt werden sollte.
Venöse Thromboembolien sind eine bekannte Komplikation von kombinierten oralen Kontrazeptiva. Das absolute Risiko ist gering. Die EMA gibt es mit 20 bis 40 Fällen auf 100.000 Anwenderinnen und Jahr an. Zwischen den einzelnen Präparaten gibt es nach den Ergebnissen epidemiologischer Studien allerdings Unterschiede.
Orale Kontrazeptiva enthalten heute mit Ausnahme der „Minipille“ zwei Wirkstoffe: ein Östrogen und ein Gestagen. Die Einteilung in verschiedene „Generationen“ erfolgt nach der Gestagen-Komponente. Mittel der zweiten Generation enthalten in der Regel Levonorgestrel. Mittel der dritten Generation enthalten Desogestrel oder Gestoden. Kombinationen mit Drospirenon werden als Mittel der vierten Generation bezeichnet.
Eine 2011 im Britischen Ärzteblatt (BMJ) veröffentlichte epidemiologische Studie hatte ergeben, dass Präparate der dritten und vierten Generation etwa doppelt so häufig mit venösen Thromboembolien assoziiert waren wie Levonorgestrel-haltige Präparate der zweiten Generation (BMJ 2011; 343: d6423). Für Präparate der dritten Generation war dies bekannt.
Präparate der vierten Generation waren aufgrund früherer Studien günstiger eingestuft worden. Doch eine weitere im Britischen Ärzteblatt veröffentlichte Studie kam zu dem Ergebnis, dass Drospirenon-haltige Kombinationen 2,3-fach häufiger mit venösen Thromboembolien assoziiert waren als Levonorgestrel-haltige Präparate der zweiten Generation (BMJ 2011; 340: d2151).
Für die Gruppe der unter dreißigjährigen Frauen war das Risiko sogar um den Faktor 4,6 erhöht, worauf auch Mitarbeiter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (2011; 4: 3-7) hingewiesen haben. Auch wenn das absolute Risiko weiter gering sei, sprachen sich die BfArM-Autoren dafür aus, das unterschiedliche Risiko bei der Auswahl der oralen Kontrazeptiva zu berücksichtigen.
In den Niederlanden, Belgien, Dänemark, England und Norwegen gibt offizielle Empfehlungen, Levonorgestrel-haltige Kombinationen insbesondere bei jungen Frauen zu bevorzugen. In Deutschland oder Frankreich gibt es sie nicht. In Fachinformationen der beiden Länder wird nur in allgemeiner Form auf die Ergebnisse der epidemiologischen Studien hingewiesen.
In Frankreich sind mehrere Klagen gegen die Hersteller von kombinierten oralen Kontrazeptiva der dritten und vierten Generation anhängig. Weitere Klagen betreffen das Aknemittel Diane-35, das als zweite Komponente das Anti-Androgen Cyproteronazetat enthält. Es war in der genannten epidemiologischen Studie ebenfalls mit einem erhöhten Risiko von venösen Thromboembolien assoziiert. Die Klagen wurden durch venöse Thromboembolien bei überwiegend jungen gesunden Frauen ausgelöst, die die Antibaby-Pille im Vertrauen auf deren Sicherheit eingenommen hatten.
Auf öffentlichen Druck hin hat die französische Arzneimittelaufsicht ANSM jetzt eine Sicherheitsprüfung durch die EMA beantragt. Es geht dabei weniger um eine Analyse der Risiken als um die Frage, ob die bekannten Daten in den Fachinformationen ausreichend berücksichtigt wurden. Es ist das erste Mal, dass das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) der EMA eine Bewertung der Antibabypille unter dem Rahmen neuer Pharmakovigilanz-Regelungen durchführt.
Das Ergebnis wäre eine europaweite Empfehlung, die sich dann auch auf die Darstellung in den deutschen Fachinformationen auswirken würde. Weitere Einzelheiten sollen nach dem nächsten Treffen der PRAC vom 4. bis 7. Februar bekanntgegeben werden. Zu einem Absetzen der betroffenen Präparate besteht laut EMA kein Anlass. Besorgte Frauen sollten sich mit ihrem Arzt in Verbindung setzen, um die Frage eines Präparatewechsels zu diskutieren. © rme/aerzteblatt.de

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