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Politik

Kardinal Meisner: Manche „Pillen danach“ vertretbar

Donnerstag, 31. Januar 2013

Kardinal Meisner ©dpa

Köln – Der Kölner Kardinal Joachim Meisner lehnt nicht mehr alle Formen der „Pille danach“ im Falle einer Vergewaltigung ab. In dieser Situation sei nichts gegen Präparate einzuwenden, die eine Befruchtung verhindern, erklärte der Erzbischof heute in Köln. Allerdings seien nach wie vor jene Pillen ethisch nicht zu vertreten, die eine bereits befruchtete Eizelle an der Einnistung in der Gebärmutter hindern und dieser die Lebensgrundlage entziehen. Denn einer befruchteten Eizelle komme der Schutz der Menschenwürde zu.

Nach dem Fall der von zwei katholische Kliniken in Köln abgewiesenen vermutlich vergewaltigten Frau hatte Meisner zunächst betont, dass die „Pille danach“ auch im Fall einer Vergewaltigung abzulehnen sei. Nun verweist er auf Beratungen mit Fachleuten, in denen deutlich geworden sei, dass unter „Pille danach“ unterschiedliche Präparate mit verschiedenen Wirkprinzipien verstanden werden. In einer zusätzlichen Erläuterung betont das Erzbistum, dass die Abtreibungspille „RU 486“ aus Sicht der Kirche nach wie vor abzulehnen sei.

„Die betroffenen Frauen brauchen verlässliche Anlaufstellen“

Köln – Die Vorfälle in zwei katholischen Krankenhäusern in Köln haben für Empörung gesorgt. Eine vergewaltigte Frau war dort abgewiesen worden. Begründung: Solche Untersuchungen seien untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und das Verschreiben der „Pille danach“ verbunden seien.

Die schwangerschaftsverhütenden Pillen seien nach katholischer Lehre nur zur „Verhin­derung einer verbrecherischen Befruchtung“ erlaubt, so das Erzbistum. In diesem Sinne habe die vatikanische Glaubenskongregation auch schon Ordens­schwestern, die in Krisenregionen Vergewaltigungen befürchten mussten, die Einnahme von empfängnis­verhütenden Mitteln erlaubt. Die Einnahme dieser Präparate sei aber Paaren in einer sakramentalen Ehe nicht gestattet, so das Erzbistum unter Hinweis auf die Enzyklika „Humanae vitae“.

In seiner Erklärung geht Meisner auch auf die Beratung vergewaltigter Frauen in katholischen Einrichtungen ein. Es sei nichts dagegen einzuwenden, dass Betroffene auch über Methoden und deren Zugänglichkeit aufgeklärt werden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar seien.

Allerdings müsse den Frauen „auf angemessene Weise“ auch die katholische Position erläutert werden, „ohne irgendwelchen Druck auszuüben“. In jedem Falle müsse in katholischen Einrichtungen die Hilfe für vergewaltigte Frauen „natürlich weit über die Erörterung solcher Fragen hinaus gehen“, so der Erzbischof.

Der Katholische Krankenhausverband begrüßte die Erklärung Meisners. Damit dürften manche Unsicherheiten in katholischen Einrichtungen ausgeräumt sein. Im Kölner Fall hatten die diensthabenden Ärzte die Untersuchung verweigert, weil damit unter anderem ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der „Pille danach“ verbunden sei.

Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) zeigte sich ebenfalls zufrieden. Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, müssten die Gewissheit haben, in allen Krankenhäusern Nordrhein-Westfalens mit gynäkologischer Abteilung auch die Möglichkeit der selbstbestimmten Entscheidung über die Einnahme einer „Pille danach“ zu erhalten, sagte Steffens. Die Erklärung von Kardinal Meisner beende die Verunsicherung, ob Frauen nach einer Vergewaltigung in einem katholischen Krankenhaus Hilfe finden, betonte die Ministerin. © dapd/EB/aerzteblatt.de

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