Politik
Hebammen erhalten 13 Prozent Aufschlag auf ihre Vergütung
Freitag, 1. Februar 2013
Berlin – Gute Nachricht für die rund 15.700 freien Hebammen in Deutschland: Rückwirkend zum 1. Januar 2013 erhalten sie eine Erhöhung ihrer Vergütung von mindestens 13 Prozent, teilte die Vorsitzende der Schiedsstelle der Hebammenverbände und Krankenkassen, Herta Däubler-Gmelin, heute in Berlin mit. Demnach ist ferner eine weitere Anhebung um fünf Prozent vereinbart. Diese soll beim Abschluss der von den Hebammenverbänden und Krankenkassen gemeinsam angestrebten Vereinbarung über Qualitätsstandards und Leistungsbeschreibung greifen – spätestens zum 31. Januar 2015.
Däubler-Gmelin zeigte sich erleichtert. „Das ist wirklich ein Durchbruch“, betonte die SPD-Politikerin und frühere Bundesjustizministerin. Die Einigung sei „ein guter Schritt auf dem Weg der Würdigung der unverzichtbaren und wertvollen Tätigkeit gerade der freiberuflichen Hebammen für unsere Gesellschaft“.
Kassen und Hebammenverbände haben seit Monaten über die Vergütung der freiberuflichen Hebammen gestritten. Hintergrund sind die stark gestiegenen Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen.
Zum 1. Juli vergangenen Jahres waren die Jahresprämien von durchschnittlich fast 3.700 Euro um 15 Prozent auf mehr als 4.200 Euro gestiegen. Betroffen sind in erster Linie jene rund 3.000 freiberuflichen Hebammen, die noch klassische Geburtshilfe anbieten.
Im vergangenen Juli hatten sich die Hebammenverbände und die Kassen bereits auf einen finanziellen Ausgleich für die höheren Kosten durch die Berufshaftpflicht geeinigt. Die Vergütungsverhandlungen hatten sich indes zäh gestaltet.
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Hebammenhilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die Hebammenleistungen werden entweder durch angestellte Hebammen erbracht oder durch freiberufliche Hebammen. Die Vergütung der freiberuflichen Hebammen wird zwischen den verschiedenen Berufsverbänden der Hebammen und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung verhandelt. © dapd/afp/aerzteblatt.de

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