NewsVermischtesGKV-Spitzenverband erzielt Einigung beim Preis für immunonkologisches Medikament
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Vermischtes

GKV-Spitzenverband erzielt Einigung beim Preis für immunonkologisches Medikament

Freitag, 8. Februar 2013

Berlin – Der GKV-Spitzenverband und das Pharma-Unternehmen Bristol-Myers Squibb haben sich im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) frist­gerecht auf einen Erstattungsbetrag für das Immunonkologikum Yervoy® (Ipilimumab) geeinigt. Das Medikament ist zugelassen zur Behandlung von vorbehandelten erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen (nicht-resezierbaren oder metastasierten) Melanomen, auch bekannt als schwarzer Hautkrebs.

Der Erstattungsbetrag gilt rückwirkend ab dem 1. August 2012 und wurde vom GKV-Spitzenverband fristgerecht an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten zur Veröffentlichung am 15. Februar gemeldet. Die rückwirkende Erstattung sollen Bristol-Myers Squibb und die einzelnen Krankenkassen direkt abgewickeln.

Voraussetzung für die Preisverhandlung war laut GKV-Spitzenverband die Beschluss­fassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 2. August 2012, der für Yervoy einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweck­mäßigen Vergleichstherapie wie die signifikant verlängerte Überlebensdauer bestätigt hat. © hil/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER