NewsPolitikStrafgebühr für „Komasaufen“: Spahn in der Kritik
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Strafgebühr für „Komasaufen“: Spahn in der Kritik

Donnerstag, 14. Februar 2013

dpa

Passau/Osnabrück – Die Forderung des CDU-Gesundheitsexperten Jens Spahn für härtere Maßnahmen gegen das Rauschtrinken von Jugendlichen stößt auf Kritik. Die SPD, der Kinderschutzbund und der Kinderärzteverband lehnen den Vorschlag ab, dass sich Eltern mit einem Betrag von 100 Euro an den Kosten für einen alkoholbedingten Krankenhausaufenthalt ihrer Kinder beteiligen sollten.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nannte den Einwurf des CDU-Politikers „Klamauk zum Faschingsausklang“, wie die Passauer Neue Presse vom Donnerstag berichtete. Der Vorstoß sei „ein unsinniger Schnellschuss“. „Wenn man anfängt, Eltern für das Fehlverhalten ihrer Kinder zu bestrafen, setzt man völlig falsche Signale“, warnte Lauterbach.

Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, hält eine solche Regelung rechtlich für schwer umsetzbar, da der Vorsatz beim „Komasaufen“ kaum nachzuweisen sei. „Es gibt auch Fälle, in denen den Jugendlichen zusätzlicher Alkohol ins Getränk gekippt wird“, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Donnerstag.

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) bezeichnete den Vorschlag von Spahn als unkreativ. DKSB-Präsident Heinz Hilgers monierte in dem Osnabrücker Blatt, dass der Politik nichts Besseres einfalle, als Eltern mit Strafe zu drohen. „Auch wenn Eltern ihren Kindern ein gutes Vorbild sind, kann es passieren, dass die Kinder mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus kommen“, sagte Hilgers. © dapd/aerzteblatt.de

Themen:
LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER