Politik
Runder Tisch berichtet über Maßnahmen gegen sexuellen Kindesmissbrauch
Mittwoch, 20. Februar 2013
Berlin – Einstige Mitglieder des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ haben sich heute in Berlin getroffen und über die Umsetzung von Maßnahmen gegen den Missbrauch berichtet. Den Vorsitz des heutigen Treffens hatten Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Cornelia Quennet-Thielen.
Schröder berichtete über vier Initiativen: Das Bundeskinderschutzgesetz sei seit Anfang 2012 in Kraft und bedeute eine deutliche Verbesserung für den Kinderschutz. In Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung richtet sich eine weitere Initiative namens „Trau dich“ an Kinder zwischen acht und zwölf Jahren. Im Mittelpunkt stehe ein Theaterstück, das Kinder spielerisch über deren Rechte informieren und ihr Selbstbewusstsein stärken wolle.
Zudem unterstütze das Bundesfamilienministerium das Forschungsprojekt MIKADO mit dem Ziel, die Prävention von Missbrauch zu verbessern, mit mehr als zwei Millionen Euro. Das Ministerium habe außerdem das Projekt „Bedingungen der Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ (BIBEK) gefördert. Es hat Empfehlungen zu formalen Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche erarbeitet.
Leutheusser-Schnarrenberger berichtete von den Leitlinien des Runden Tisches zur Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden. Sie gäben den Institutionen eine Orientierungshilfe, wie und unter welchen Bedingungen sie bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch die Strafverfolgungsbehörden einbeziehen sollten.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opfer von sexuellem Missbrauch habe das Bundesministerium der Justiz Empfehlungen des Runden Tisches zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, zur Ausweitung der Opferanwaltsbestellung und zur Stärkung von Verletztenrechten aufgegriffen. „Gleichzeitig wurde noch vor der Abschlusssitzung des Runden Tisches ein wesentliches Kernanliegen der Betroffenen, die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährung von drei auf 30 Jahre, auf den Weg gebracht“, so die Ministerin.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt laut Quennet-Thielen 32 Millionen Euro für Forschung in den Bereichen Bildung und Gesundheit zur Verfügung. Damit sollen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Ursachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, wirksame Präventionskonzepte und hilfreiche Therapieangebote entwickelt werden.
Die Staatssekretärin wies außerdem auf ein E-Learning-Vorhaben an der Universität Ulm hin. Es werde voraussichtlich hervorragende Fortbildungsmöglichkeiten für Pädagogen sowie Mediziner bieten, so Quennet-Thielen.
Kritik kam vom Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig. Es gebe „nach wie vor große Versäumnisse", erklärte der Missbrauchsbeauftragte am Mittwoch in Berlin. Die Bundesregierung machte die Länder für Verzögerungen beim geplanten Hilfsfonds für Opfer verantwortlich.
„Betroffene befinden sich in einem Vakuum aus Abwarten und Schweigen", kritisierte Rörig. Er verwies auf den Hilfsfonds, der bislang am Streit zwischen Bund und Ländern scheiterte, sowie auf das noch ausstehende Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. Dieses wurde zwar bereits im Sommer 2011 vom Kabinett beschlossen, wegen Meinungsverschiedenheiten in der Koalition aber bis heute nicht vom Bundestag verabschiedet. © hil/aerzteblatt.de

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