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Politik

„Pille danach”: Sozialausschuss In Baden-Würtemberg will Verschreibungs­pflicht für aufheben

Donnerstag, 21. Februar 2013

Stuttgart – Der Sozialausschusses des baden-württembergischen Landtags setzt sich für die Aufhebung der Verschreibungspflicht der „Pille danach” ein. Der Ausschuss beschloss am Donnerstag mehrheitlich, einem solchen Antrag der grün-roten Regie­rungs­fraktionen zu folgen. „Wir wollen unter den deutschen Bundesländern für eine Aufhebung der Verschreibungspflicht werben und mit einer entsprechenden Bundes­ratsinitiative einen konkreten Anlauf auch in Deutschland nehmen", sagte die Ausschussvorsitzende Bärbl Mielich (Grüne) in Stuttgart.

Sie begründete die Position des Ausschusses damit, dass Patientinnen vor allem nachts oder am Wochenende häufig weit entfernt liegende ärztliche Notfallpraxen aufsuchen müssten. „Es ist deshalb einfacher, das Notfallverhütungsmittel in einer Apotheke zu erwerben”, erläuterte Mielich.

Die Opposition im Landtag kritisierte die Entscheidung des Ausschusses. Die „Pille danach" sei ein hoch dosiertes Hormonpräparat, das nicht ohne vorherige umfassende Abklärung aller Risiken ausgegeben werden sollte, sagten die Sozialexperten Wilfried Klenk (CDU) und Jochen Haußmann (FDP). © dapd/aerzteblatt.de

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