Politik
Kürzere Ausbildungszeiten sollen Altenpflege attraktiver machen
Freitag, 22. Februar 2013
Berlin – Dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegenwirken soll das „Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege“. Der Deutsche Bundestag hat es gestern Abend einstimmig verabschiedet. Es sieht unter anderem vor, die Ausbildungszeit von Bewerbern mit entsprechenden Vorkenntnissen um ein Drittel auf zwei Jahre zu verkürzen.
„Das steigert die Attraktivität des Berufs und ist ein Zeichen der Anerkennung für Pflegende, die sich bereits über Jahre hinweg für unsere älteren Mitbürger eingesetzt haben“, begrüßte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) die Entscheidung. Sie betonte, eine vorgesehene sogenannte Kompetenzfeststellung sichere gleichzeitig das Niveau der Altenpflege in Deutschland.
Laut dem Gesetz kann die Bundesagentur für Arbeit außerdem künftig die Weiterbildung zum Altenpfleger über drei Jahre finanzieren. Wer sich dafür entscheidet, muss den Beruf aber wie bislang drei Jahre lang lernen. Vor der Umsetzung muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.
Der Bundestag setzt mit dem Beschluss einen Punkt der sogenannten Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege um, die Bund, Länder und Verbänden im Dezember 2012 beschlossen haben. Ziel dieser Offensive ist, in den nächsten drei Jahren die Zahl von Auszubildenden in der Altenpflege stufenweise um jährlich zehn Prozent zu steigern. Außerdem sollen bis 4.000 Pflegehelfer für eine Weiterbildung zur Altenpflegekraft gewonnen werden. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit können derzeit 14.000 offene Stellen für Altenpflegefachkräfte nicht besetzt werden.
Kritik kam von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. „Angesichts des steigenden Bedarfs an Pflegefachkräften sei es „überfällig, die Attraktivität der Pflegeberufe insgesamt zu steigern“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. Es reiche nicht aus, die Ausbildungszeiten für Altenpfleger zu verkürzen.
Nötig seien vor allem eine bessere Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen durch mehr Personal in den Einrichtungen. Plaschke plädierte für die Einführung einer Pflegevollversicherung, „die sowohl die Angehörigen von Pflegebedürftigen entlastet, als auch die finanzielle Ausstattung des Pflegesektors insgesamt verbessert“. © hil/dapd/aerzteblatt.de

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