Ärzteschaft
Windhorst fordert mehr Vernetzung im Kinderschutz
Dienstag, 5. März 2013
Münster – Als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ hat der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst, das seit einem Jahr geltende Bundeskinderschutzgesetz bezeichnet – „aber die Vernetzung unter den Beteiligten hat noch erheblichen Verbesserungsbedarf“, sagte er auf dem sechsten Forum Kinderschutz der Ärztekammer.
Eine wichtige Leistung des Gesetzes bestehe für die Ärzteschaft darin, bei konkreten Anhaltspunkten für die Gefährdung eines Kindes das Jugendamt einschalten zu können, ohne die Schweigepflicht zu verletzen. „Häufig ist eine Gefährdung des Kindeswohls für die behandelnden Ärzte als erste erkennbar“, sagte Windhorst. Das Gesetz bietet eine klare Regelung, um die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient zu schützen und gleichzeitig wichtige Informationen an das Jugendamt weitergeben zu können.
Laut Windhorst ist im Kinderschutz „das Netz geknüpft, aber noch nicht mit Leben gefüllt“. Einheitliche Regelungen und ein strukturiertes Management müssten die Zusammenarbeit aller Beteiligten optimieren, insbesondere zwischen Eltern, Ärzten, Hebammen, Jugend- und Gesundheitsämtern, Schulen, Polizei und Familiengerichten. „Die einzelnen Rädchen in dieser Verantwortungsgemeinschaft zum Schutz unserer Kinder greifen noch nicht ineinander“, sagte der Kammerpräsident.
Dies zu verbessern, sei vor dem Hintergrund aktueller Zahlen dringend notwendig: Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichne für das Jahr 2011 3.583 Fälle von Kindesmisshandlung. Allerdings ist die Dunkelziffer nach Expertenmeinung hoch. Laut der Deutschen Kinderhilfe sterben jährlich etwa 150 Kinder an den Folgen von Gewalt und Misshandlung. © hil/aerzteblatt.de

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