Ärzteschaft
Chirurgen kritisieren neue bürokratische Auflagen
Dienstag, 5. März 2013
Hamburg – Unzufrieden mit dem neuen Patientenrechtegesetz sind die niedergelassenen Chirurgen in Deutschland. Der Grund dafür sind neue bürokratische Auflagen: Künftig ist der Arzt per Gesetz unter anderem dazu verpflichtet, dem Patienten vor sämtlichen Eingriffen unaufgefordert Kopien aller Aufklärungsbögen auszuhändigen und sich den Empfang mit Unterschrift quittieren zu lassen.
„Ärzte müssen bereits jetzt jeden Handgriff und jedes Gespräch mit dem Patienten ausführlich dokumentieren. Die Bürokratie frisst immer mehr Zeit in den Praxen, die uns dann im direkten Kontakt mit dem Patienten fehlt“, sagte der Präsident des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen, Dieter Haack, beim Bundeskongress Chirurgie vom 1. bis 3. März in Nürnberg.
Auch Teilnehmer des Bundeskongresses äußerten sich skeptisch über das neue Patientenrechtegesetz: „Wenn das so weiter geht, müssen wir bald jeden Patientenkontakt nicht nur schriftlich, sondern auch mit Bild- und Tonaufnahmen dokumentieren, um nicht mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen“, sagte ein Teilnehmer am Rande einer Podiumsdiskussion zum Patientenrechtegesetz.
Mehr Papier führe nicht zu mehr Sicherheit in der Medizin, betonte der Präsident des Bundesverbandes Ambulantes Operieren, Axel Neumann: „Bereits jetzt kann jeder Patient auf Wunsch alle relevanten Unterlagen einsehen und in Kopie mit nach Hause nehmen“, sagte er. Die neue Rechtslage schüre dagegen Misstrauen und belaste das Arzt-Patienten-Verhältnis unnötig. „Das kann sich unter Umständen auch negativ auf das Behandlungsergebnis auswirken“, warnte er. © hil/aerzteblatt.de

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